Als Miteigentümer hat man der Hausverwaltung Nebenkosten in Höhe von 10 Euro pro Monat zu zahlen.
Folgende Regelung ist von der Hausverwaltung (HV) vorgesehen:
Man erteilt der HV einen monatlichen Abbuchungsauftrag über 10 Euro, dann ist die Überweisung kostenfrei,
oder:
man überweist monatlich 10 Euro, dann kommen pro Monat noch 2,50 Euro Verwaltungsgebühr für die HV hinzu.
Nun möchte man diesen kleinen Betrag von 10 Euro/Monat in einer Summe jährlich überweisen (also 120 Euro).
Muß man da einmalig die 2,50 Euro zahlen oder 12 mal 2,50 Euro hinzurechnen.
Hallo,
ianal.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der die monatliche Überweisung der Nebenkosten vorsieht. Nun möchtest Du Dich nicht mehr daran halten. Die einfachste Möglichkeit, dies legal zu erreichen wäre doch, indem Du einfach Deinen Vertragspartner danach fragst.
Gruß
loderunner
Hallo, es wird wohl keine Vertragsbestimmung geben,
wonach nicht früher gezahlt werden darf. Da die
Hausverw. den Jahresbetrag auf einmal verbuchen kann,
dürfte höchstens einmal 2,50 Euro anfallen. Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
es wird wohl keine Vertragsbestimmung geben,
wonach nicht früher gezahlt werden darf.
Davon gehe ich auch aus.
Da die Hausverw. den Jahresbetrag auf einmal verbuchen kann,
dürfte höchstens einmal 2,50 Euro anfallen.
Wie ich schon schrieb, braucht man dafür aber die Zustimmung der Hausverwaltung. Es geht ja nicht nur um eine zu frühe Zahlung, sondern um eine Minderzahlung ggü. der Abmachung. Und Vertragsänderungen müssen alle Vertragspartner zustimmen.