Kosten für neuen Regenwasseranschluß

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Rat.

Bei mir wird vorm Haus der Kanal erneuert, das alte Steinrohr in das von einer Hausseite das Regenwasser geleitet wurde ist entfernt wurden, nun meinte einer der Arbeiter ich müste von da bis zu meiner Sammelgrube selber auf eigene Kosten ein Rohr legen lassen und er bot mir an dies geg eine Zahlung gleich mitzumachen.

Meine Frage nun da ja eine Ableitung vorher bestand und diese ja nun durch die Arbeiten nichtmehr vorhanden ist sind sie dann nicht selber verpflichtet das wieder herzustellen oder muss ich das wirklich selber zahlen?

Bzw will der Arbeiter mich über den Tisch ziehen und Geld für etwas herausschlagen was er eh machem muss?

Ich habe bereits bei der Stadtwerke angerufen, nur diese verweist mich nur auf die Bauleitung und mal ehrlich, wenn ich schon solche Angebote von denen bekomm trau ich denen nicht so recht.

Vllt kennt sich da jmd aus und kann mir einen Rat geben, ich wäre sehr froh mal unabhängige Infos zu bekommen.

Gruß Saiga

Hallo!

Die Gemeinde/Stadt hat die Anwohner sicherlich in einem Schreiben auf die Erneuerung des Regenkanals hingewiesen. Und sicher auch Angaben gemacht, was mit den Altanschlüssen passiert.
Wer die anarbeiten, ggf. erneuern müsste.

Und die gesamte Leitung vom Kanal(Grundstücksgrenze) bis Haus ist auch niemals gemeint.

Die muss sowieso auf eigene Kosten instandgesetzt oder mal erneuert werden, hat aber mit dem neuen Kanal erst einmal nichts zu tun.
denn nur weil Kanal neu ist, muss man natürlich nicht seine private Grundstücksleitung erneuern lassen.

Wenn, dann geht es NUR um den Anschlussbereich an der Grenze, dort wo die private Leitung vom Haus ankommt und auf den Aussetzer des Kanals trifft. Üblicherweise ist dort auch ein Schacht, noch auf Eigenland. Dann wäre nur das kurze Stück zwischen Schachtausgang und Aussetzer betroffen, was erneuert oder mind. angepasst werden müsste.
Das ist dann Sache der Baufirma dort. Die Kosten wären eine 2. Sache.
Aber das sagt die Satzung der Stadt dazu, ob Anlieger beteiligt sind.

mfG
duck313

Hi

die Sache ist etwas verzwickt die alte Leitung geht bis zur Grundstücksgrenze der dortige Schacht (der ausserhalb war) wurde jetzt still gelegt ,die Leitung müste nun zu einem 2ten Schacht gelegt werden der sich auf dem Grundstück befindet.
Also von ausserhalb des Grundstücks zu einem Schacht darauf,jedenfalls wäre ohne die Kanalarbeiten der Abfluss noch vorhanden von daher bin ich mir halt nicht sicher.
Stuzig gemacht hat mich halt das mir angeboten wurde die Arbei ohne Rechnung so mit zu machen wenn ich bar zahl hab halt keine Lust denen Geld für etwas zu zahlen was sie eh machen müsten und was ich nach Abschluss der Gesammterneuerung der Straße als Anlieger eh zahl.

Gruß Saiga

Hallo Saiga,

ich habe das jetzt so verstanden, dass Dein Grundstück 2 Kanalanschlüsse für Regenwasser hatte. Ein Anschluss für das Regenwasser der einen Hausseite und einen Anschluss für die andere Hausseite.

Wenn es so gemeint ist, dann musst Du die Kosten übernehmen, weil für jedes Grundstück normalerweise nur ein Kanalanschluss erlaubt ist. So steht es in den meisten Abwassersatzungen drin.

Da man Deinen 2.ten Kanalanschluss nun still gelegt hat, wird das in Deiner Stadt wohl auch so sein.
Wie Duck geschrieben hat, wirst Du wahrscheinlich Post von Deiner Stadt bekommen haben, wo irgendwas in der Art drin stand.

Das was der Bauunternehmer Dir angeboten hatte, war die Verbindung von der Hausseite zum noch bestehenden Kanalanschluss an der anderen Hausseite zu legen, oder? Das musst Du auf jeden Fall selbst zahlen.

Ob Du es schwarz machen lässt oder ob Du eine Rechnung willst musst Du mit Deinem Gewissen vereinbaren. Die Arbeit muss deshalb ja nicht schlechter sein als mit Rechnung. Problematisch wird es nur, wenn mal Gewährleistungsansprüche zum Tragen kommen. Dann wäre es halt blöd für Dich.

Viel Erfolg!

MFG Alexander Kreis

Hallo nochmals

die Sache ist halt die das die Leitung dann ausserhalb des Grundstücks unter der Strasse verläuft, was ja eigentlich sache der Stadt wäre, deshalb meinte ich ja es ist etwas verzwickt.
Aber soweit ich das bisher herauslesen konnte wird es wohl das beste sein nochmals mich mit der Stadt in Verbindung zu setzen.

Danke für die Infos.

Gruß Saiga

Hallo Saiga,

die Sache ist halt die das die Leitung dann ausserhalb des
Grundstücks unter der Strasse verläuft, was ja eigentlich
sache der Stadt wäre, deshalb meinte ich ja es ist etwas
verzwickt.
Aber soweit ich das bisher herauslesen konnte wird es wohl das
beste sein nochmals mich mit der Stadt in Verbindung zu
setzen.

Du solltest zuerst im Grundbucheintrag nachsehen, was da so eingetragen und mit der Stadt abgemacht wurde.

Nur weil sich der Schacht auf deinem Grund befindet, muss er noch lange nicht dein Eigentum sein!
Stadtwerke vergessen so etwas gerne mal, wenn es zu ihrem Vorteil ist.
Erst wenn die Besitzverhältnisse klar sind, weiss man wer für was zuständig ist und folglich auch wer die Kosten trägt.

MfG Peter(TOO)

Kann es sein
Hi, für mich hört sich das so an als dass eine Trennung vom Regenwasser und der Kanalisation zu erfolgen hat und du nun dein Regenwasser wieder auf deinem Grund versickern lassen musst.
Wenn ja dann sei froh dass er dir das unkompliziert angeboten, hat das gleich mitzumachen.
Das geht nun in einem und ist sicher günstiger als jemanden danach extra zu beauftragen.

Bei mir wurde das auch damals so angekündigt, doch hat mein lieber Idiot von Nachbarn denen vorgelogen, dass nichts eingeleitet wird um Kosten zu sparen.
Blöderweise hatten Sie Ihn satt mich angetroffen und gefragt.
Nach dem Nebeltest, kam dann der Bescheid und wir mussten nochmals aufgraben…und uns um alles kümmern.
OL