Kosten für neuen Warmwasserboiler nachträglich vom Vermieter fordern

Der Warmwasserboiler im Bad einer Mietwohnung ist kaputt und muss komplett ersetzt werden. Geschätzte Kosten: 1.100,- Euro. Laut Vertrag muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Der Mieter hat jedoch ein gutes Verhältnis zum Vermieter und hat noch nie eine Mieterhöhung bekommen. Darüber freut sich der Mieter so sehr, dass er dem Vermieter auch entgegen kommen möchte. Er möchte die Kosten für den Boiler selber übernehmen und den Vermieter erst gar nicht darüber informieren.
Falls der Vermieter jedoch zufällig in naher Zukunft doch die Mieter erhöhen will, hat der Mieter dann das Recht, sich die Kosten für den Boiler nachträglich vom Vermieter erstatten zu lassen?

Hallo
Leider wurde der Schaden dem Vermieter nicht gemeldet , somit bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen. Da sieht man mal wieder daß so eine Freundschaft nichts bringt denn wenn es um Geld geht hört die Freundschaft auf . So erging es auch meinem gutgläubigen Schwiegersohn .
viele Grüße  noro

Hallo
Leider wurde der Schaden dem Vermieter nicht gemeldet , somit
bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen. Da sieht man mal

Hi und woraus schließt man, dass der Schaden dem Vermieter nicht gemeldet wurde, bzw. noch gemeldet wird?
Im Eingangsthread steht jedenfalls nichts dergleichen.
Mal wieder so eine Vermutungsantwort.
ramses90

viele Grüße  noro

Hi, rückwirkend wird da wohl kaum was zu machen sein.
Man könnte sich aber mit dem VM vertraglich darauf einigen diese Kosten selbst zu übernehmen und der VM garantiert im Gegenzug für eine bestimmte Frist oder, wenn er es macht, unbefristet kein Mieterhöhungsverlangen.
MfG ramses90

Der Warmwasserboiler im Bad einer Mietwohnung ist kaputt und (…) den Vermieter erst gar nicht darüber informieren.

Nein : Gem. § 536c Abs. 1 ist der Mieter verpflichtet, einen „Mangel der Mietsache (…) dem Vermieter (…) unverzüglich anzuzeigen“ :smile:

Und der Vermieter ist zur Schadensbehbung verpflichtet, entscheidet allein, ob der „Boiler komplett ersetzt werden muss“ und selbst wenn eine reoparatur scheitern oder unwirtschtlich sein sollte, durch welches Modell und von welchem Fachbetrieb seines Vertrauens diese Massnahmen an seiner Installation durchgeführt werden soll :open_mouth:

dass er dem Vermieter auch entgegen kommen
möchte. Er möchte die Kosten für den Boiler selber übernehmen

Dies darf er selbstverständlich anbieten. Aber annehmen muss der Vermieter das nicht. Schon dann nicht, wenn der Mieter damit Anspruch an das Gerät erhebt oder sich im Gegenzug einen Mieterhöhungsverzicht schriftlich geben lassen wollte.

Falls der Vermieter jedoch zufällig in naher Zukunft doch die
Mieter erhöhen will, hat der Mieter dann das Recht, sich die
Kosten für den Boiler nachträglich vom Vermieter erstatten zu
lassen?

Nein. Geschenkt ist geschenkt.

G imager