Kosten für neues Schloss

Hallo,

wie würde in einem solchen, fiktiven Fall entschieden: Wohnanlage, ca 25 Jahre alt, verwaltet von einer Wohnungsbaugesellschaft. Zu Beginn wird das Haus mit einer Schließanlage mit Sicherheitskarte ausgestattet, im Laufe der Jahre, tauschen aber viele Besitzer die Schlösser gegen eigene aus bis auf einen Besitzer. Diser braucht nach 25 Jahren Zusatzschlüssel für einen neuen Mieter, die Wohnungsbaugesellschaft informiert ihn daraufhin,dass keine Sicherheitskarte mehr vorhanden sei, und er sein Schloss austauschen solle. Wer übernimmt die Kosten dafür?

Vielen Dank
Der Mörtelmischer

Hi,

handelt es sich um eine Eigentumswohnug?

wie würde in einem solchen, fiktiven Fall entschieden:
Wohnanlage, ca 25 Jahre alt, verwaltet von einer
Wohnungsbaugesellschaft. Zu Beginn wird das Haus mit einer
Schließanlage mit Sicherheitskarte ausgestattet, im Laufe der
Jahre, tauschen aber viele Besitzer die Schlösser gegen eigene
aus bis auf einen Besitzer. Diser braucht nach 25 Jahren
Zusatzschlüssel für einen neuen Mieter,

Zusatzschlüssel sind für einen Mieter selbst nach Erlaubnis zu bezahlen. Fall 2: Der VM kann diese Kosten übernehmen, bzw diese Schlüssel nach Auszug abkaufen.

die
Wohnungsbaugesellschaft informiert ihn daraufhin,dass keine
Sicherheitskarte mehr vorhanden sei, und er sein Schloss
austauschen solle. Wer übernimmt die Kosten dafür?

Wenn keine weiteren Schlüssel nachzufertigen sind, kann das alte Schloss nicht mit Zusatzschlüsseln versehen werden.

Der Wunsch des Mieters kann nicht genehmigt werden, oder Fall 2 der Vermieter übernimmt die Kosten für ein neues Schloss mit entsprechender Schlüsselanzahl.

Weiterhin besteht die Möglichkeit im Mietvertrag eine Vereinbarung zu treffen, dass der M selber ein genehmes Schloss einbaut und nach Auszug den alten Zustand wieder herstellt.

vlg MC

Hallo Mc Leo,

Weiterhin besteht die Möglichkeit im Mietvertrag eine
Vereinbarung zu treffen, dass der M selber ein genehmes
Schloss einbaut und nach Auszug den alten Zustand wieder
herstellt.

Dazu brauch es keine Vereinbarung im Mietvertrag! Das darf jeder Mieter auch ohne Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter muss das nicht mal wissen.

Grüße von
Tinchen

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Hi Tinchen,

Weiterhin besteht die Möglichkeit im Mietvertrag eine
Vereinbarung zu treffen, dass der M selber ein genehmes
Schloss einbaut und nach Auszug den alten Zustand wieder
herstellt.

Dazu brauch es keine Vereinbarung im Mietvertrag! Das darf
jeder Mieter auch ohne Genehmigung des Vermieters. Der
Vermieter muss das nicht mal wissen.

Jupp, weiss sich auch…
aber weiss das der M, wenn man es nicht explizit in den Mietvertrag hineinschreibt. Der Rückbau wird oft nach einiger Zeit vergessen…
Der VM weiss bei einem ehemaligen Schloss vom M nicht, ob und wieviele Schüssel in der Gegend vagabundieren. Bei seinen eigenen wüsste VM zum zumindest die Anzahl der Schlüsel, die er wiederzubekommen hat.

Also baut VM wieder ein neues Schloss ein und Aufwand… etc. pp

vlg MC