kennt die ärztliche Gebührenordnung eine Ausfall bzw. Bereitstellungsgebühr?
Mein Arzt stellt mir eine nicht wahrgenommen Einheit in Rechnung mit Bezug auf die Gebührenordnung. Er gibt keine Ziffer an.
Gibt es sowas überhaupt in der Gebührenordnung?
Ich würde sagen, es kommt auf den Termin an und den damit verbundenen Zeitaufwand bzw. die Zeit, die der Arzt auf Dich wartet und dadurch Fehlzeiten/Verdienstausfall hat.
Grundsätzlich finde ich es aber nicht in Ordnung einen Termin nicht abzusagen!
kennt die ärztliche Gebührenordnung eine Ausfall bzw.
Bereitstellungsgebühr?
Mein Arzt stellt mir eine nicht wahrgenommen Einheit in
Rechnung mit Bezug auf die Gebührenordnung. Er gibt keine
Ziffer an.
Gibt es sowas überhaupt in der Gebührenordnung?
Nein.
Die rechtliche Lage ist die: Kann der Arzt während Ihres Fernbleribens etwas anderes tun (etwa einen anderen Patienten behandeln), kriegt er nichts.
Kann er allerdings nachweisen, daß er nur an den Fingernägeln kauen konnte, wedil er auf Sie (etwa im Rahmen der Vorbereitung einer Untersuchung) warten mußte, kann er Ihnen die verlorene Zweit in Rechnung stellen.
Falls die Rechnung über einen versäumten Termin ist, ist dies rechtlich ok. Der Arzt macht dir einen Termin, hat Personalkosten, und macht Verlust wenn du nicht erscheinst.
LG
Falls die Rechnung über einen versäumten Termin ist, ist dies
rechtlich ok. Der Arzt macht dir einen Termin, hat
Personalkosten, und macht Verlust wenn du nicht erscheinst.
Vor allem, wenn das gleich sechsmal passiert.
So 'nen Patienten hätt ich schon längst rausgeschmissen.