kennt die ärztliche Gebührenordnung eine Ausfall bzw.
Bereitstellungsgebühr?
Mein Arzt stellt mir eine nicht wahrgenommen Einheit in
Rechnung mit Bezug auf die Gebührenordnung. Er gibt keine
Ziffer an.
Gibt es sowas überhaupt in der Gebührenordnung?
Nein.
Die rechtliche Lage ist die: Kann der Arzt während Ihres Fernbleribens etwas anderes tun (etwa einen anderen Patienten behandeln), kriegt er nichts.
Kann er allerdings nachweisen, daß er nur an den Fingernägeln kauen konnte, wedil er auf Sie (etwa im Rahmen der Vorbereitung einer Untersuchung) warten mußte, kann er Ihnen die verlorene Zweit in Rechnung stellen.