Liebe Wissende!
Zu welchen Kosten kann eine Familie vom Sozialmt(o.ä.) herangezogen werden, wenn Pflege für die Schwiegermutter der Frau ansteht?
- Wenn Eigentum bereits abbezahlt ist?
- Wenn nur der Mann verdient?
- Wenn 3 Kinder im Studium sind?
- Wenn Geld angelegt ist (Erbe der Frau) und auf Eheleute läuft und ein
Teil davon auch auf die Kinder läuft? Ist das Geld gefährdet?
- Wenn die Pflegebedürftige kein Erspartes besitzt und nur wenig Rente
bekommt?
Danke schon mal für Eure Antworten!
Gruß Rosa
Zu welchen Kosten kann eine Familie vom Sozialamt(o.ä.)
ja, vom Sozialamt. Daher hätte die Frage besser in das Brett „Arbeits- und Sozialamt“, direkt hier drunter, gepasst.
herangezogen werden, wenn Pflege für die Schwiegermutter der
Frau ansteht?
Was für Pflege meinst du? Heimpflege?
- Wenn die Pflegebedürftige kein Erspartes besitzt und nur
wenig Rente
bekommt?
Ich geh jetzt mal davon aus, dass Heimpflege gemeint ist.
Wenn das Einkommen der Pflegebedürftigen nicht ausreicht, um einen Heimplatz zu bezahlen, und sie auch kein Vermögen hat, zahlt das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Die Unterhaltspflichtigen werden überprüft und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zum Unterhalt herangezogen. Wenn sie noch anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig sind (Ehefrau, Kinder), wird dies natürlich berücksichtigt. Auf Vermögen des Unterhaltspflichtigen wird i.d.R. nicht zurückgegriffen.
Gruß
Nelly
Zu welchen Kosten kann eine Familie vom Sozialamt(o.ä.)
ja, vom Sozialamt. Daher hätte die Frage besser in das Brett
„Arbeits- und Sozialamt“, direkt hier drunter, gepasst.
Den Fehler lasse ich mir anlasten. Ich hab nicht daran gedacht, dass es jetzt ja ein separates Brett dafür gibt, als ich dieses Brett empfohlen habe 
Gruß Ivo