Kosten für Pflegeheim bei eingetragenem Wohnrecht

Hallo zusammen!

Angenommen, jemand besitzt ein Haus in dem eine andere Person z.B. die Stiefmutter, aufgrund eines eingetragenen Wohnrechts lebt. Diese andere Person muss ins Pflegeheim und plötzlich tauchen Fremde auf, die behaupten, für diese pflegebedürftige Person die Vormundschaft/Pflegschaft zu haben.

Dürfen diese „Pfleger“ das Haus betreten und daraus Dinge entfernen wie z.B. Heizöl aus dem Tank abpumpen etc.? Oder darf der Hausbesitzer den Zutritt verweigern?
Woher kann der Hausbesitzer erfahren, daß diese „Pfleger“ tatsächlich das sind, was sie behaupten?
Angenommen, die pflegebedürftige Person braucht eine höhere Pflegestufe, ihre Rente reicht nicht aus, um die Kosten zu decken und das Vermögen ist lt. Angabe der „Pfleger“ nicht mehr vorhanden. Kann der Hausbesitzer gezwungen werden, diese Kosten zu tragen?
Gibt es irgendeine amtliche Stelle, bei der in solchen Dingen verbindlich Auskunft erteilt wird, ohne, daß man gleich einen Anwalt beauftragen muss?
Danke!

Hallo,

ein Pfleger wird vom Vormundschaftsgericht bestellt und erhält einen amtlichen Ausweis.
Auf diesem steht sowohl sein Name und Adresse, als auch der Name der Person deren Pflegschaft er übernommen hat.
Hat er diesen nicht, dann ist er auch kein amtlich bestellter Pfleger.
Ist er amtlich bestellter Pfleger, dann muß ihm natürlich auch der Besuch der pflegenden Person möglich sein.
Das Abpumpen von Heizöl gehört eher weniger in den typischen Tätigkeitsbereich eines Pflegers.

Gruß

Guten Abend,
kann meinem Vorredner nur beipflichten und würde an dieser Stelle persönlich sofort
die Polizei einschalten.

mfg.Clock17

Ergänzung
…Auskunft erteilt das örtlich zuständige Vormundschaftsgericht.
Deckt die Rente die Kosten des Pflegeheimes nicht mehr, dann wird zuerst das vorhandene Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen und danach das der Kinder.
Enkelkinder oder Verwandte höheren Grades sind hingegen nicht verpflichtet mit ihrem Vermögen zu haften. Schwiegerkinder sind technisch nicht einmal Verwandte.

Gruß

Hallo.

  1. Soweit ein Betreuer auftritt hat er sich mittels seines Betreuerausweises - ausgestellt durch das Amtsgericht als Betreuungsgericht - auf Aufforderung zu legitimieren.

  2. Aus einem dinglichen Wohrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit lassen sich im allgemeinen kaum Ansprüche Dritter herleiten, außer das was in der Bewilligungsurkunde für das Wohnrecht vereinbart war. Es ist auch oft ein weit verbreiteter Irrglaube vieler Sozialämter das das Wohnrecht bei Löschung finanziell abgelöst werden muss. Das Wohnrecht steht der Berechtigten zu. Kann diese es nicht ausüben dann steht es niemanmden zu.
    Etwas anderes kann gelten wenn Inhalt des Recht ist, dass dieses Dritten überlassen werden kann, § 1092 Abs. 1 BGB. Dann kann der Ausübungsanspruch ein pfändbarer sonstiger Vermögenswert sein gemäß § 57 ZPO (auch für das Sozialamt)

ml.

Hallo Darcy.
Das Pleger Ol abpumpen ist schon seltsam. Diese „Pfleger“ sollten sich ertstmal ausweisen und die Papiere für die Vormundschaft zeigen. Nachfrage beim Amtsgericht wäre sinvoll. 
Auf gar kein Fall reinlassen. selbst die Polizei darf ohne richterliche Anordnung das Haus nicht betreten. 
Anlaufstelle mit Beratung wäre das Sozialamt oder das Gesundheitsamt. 
Gruss 
Jürgen Stirnberg

Hi,

wurde vor ein paar Jahren geändert.

Es heißt nunmehr Betreuungsgericht und nicht mehr Vormundschaftsgericht.

ein Pfleger wird vom Vormundschaftsgericht bestellt und erhält
einen amtlichen Ausweis.

Es gibt auch keinen vom Vormundschaftsgericht bestellten Pfleger, auch keinen Vormund, das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer.

Auch wird auf die Rechte bei einem Betreuten viel mehr Rücksicht genommen, als früher.

Ich will hier nicht klugscheißen, aber die richtigen Begriffe finde ich wichtig, gerade wenn man zu diesem Thema vielleicht noch weiter im Net suchen möchte.

Gruß
Tina

Du hast Recht. Ich verwende die alten Begrifflichkeiten. Und das obwohl ich selbst Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.) für eine Angehörige bin. Das ist natürlich schlampig.
Ich denke, der Fragesteller konnte sich dennoch ein Bild der Situation machen.

Vielen, vielen Dank an alle!
Da plumpsen einige Steine vom Herzen und die konkrete Suche im Netz und bei den zuständigen Stellen wird einfacher.
lg
darcy

Eine Frage noch…
Sollte man doch nen Anwalt benötigen, welche Fachrichtung wäre das denn?
Erbrecht? Familienrecht? Sozialrecht? Oder was ganz anderes?