Hallo, weiss jemand einen Rat?
Seit 4 Jahren lebt Mutter im Pflegeheim und ich zahle jeden Monat 180.- Euro. Jetzt lebe ich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und das Sozialamt will den Beitrag auf 300.- pro Monat erhöhen.Kann man erwarten, dass er einen Gehaltsnachweis für die letzten 12 Monate erbringt?Habt Ihr einen guten Tip, wie ich mich verhalten soll?iebe Grüße Usch
Hallo,
Karten auf den Tisch, und zahlen.
Alles andere wäre ein Versuch, das Sozialamt zu betrügen, wofür mal wieder der Staat und damit der Steuerzahler belastet würden.
Gruss
Andreas
Hallo usch, weiss jemand einen Rat?
Seit 4 Jahren lebt Mutter im Pflegeheim und ich zahle jeden
Monat 180.- Euro.
soweit so gut.
Jetzt lebe ich in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft und das Sozialamt will den Beitrag auf
300.- pro Monat erhöhen.
Das sollte Dir das Amt bitte mal näher erklären. Weder Stief- noch Schwiegerkinder sind zu Unterhalt verpflichtet, wie z.B. in diesem Link aufgeführt. Die einzige Basis könnte sein, dass Dein Lebenspartner soviel verdient, dass ein erheblicher Anteil als Unterhaltsanspruch angesehen werden könnte, aufgrund dessen Du mehr an Unterhalt zahlen müsstest.
Kann man erwarten, dass er einen
Gehaltsnachweis für die letzten 12 Monate erbringt? Habt Ihr
einen guten Tip, wie ich mich verhalten soll?
Der Gehaltsnachweis kann so, wie ich den Link interpretiere, nicht von ihm verlangt werden.
Ich würde die Behörde anschreiben/anrufen/aufsuchen, um die Fragen, die sich aus dem Verlangen des erhöhten Unterhalts ergeben, mit ihnen zu klären. Erst, wenn hier Ungereimtheiten auftauchen, würde ich mit Hilfe eines im Sozialrecht beschlagenen Anwaltes weiter hinterfragen.
Gruß, Karin
Bei uns ist auch das Problem im Moment akut.
Aber wie schon geschrieben wurde,sind Schwiegerkinder nicht unterhaltspflichttig.
Warum sollte dann ein Lebensgefährte es sein?
Xena