Hallo Experten,
folgende Situation:
Jemand unterzieht sich einer plastischen Operation.
Die Kosten hierfür werden nicht von der Krankenkasse übernommen, obwohl die OP - neben dem plastischen Effekt - eine starke Besserung eines chronischen Leidens bewirkt (ärztlich attestierbar).
Die OP kostet 5.800,- EUR. Der Operierte nimmt hierfür bei seiner Hausbank einen Kredit über 4.000,- EUR auf, Rückzahlbar in 48 Monatsraten à ca. 110,- EUR.
1.800,- nimmt er von seinen Reserven.
Die Frage: können die Kreditraten in der Einkommensteuererklärung als Heilungskosten abgesetzt werden?
Oder der Gesamtbetrag der OP (bzw. bis zur Höchstgrenze) nur auf einmal?
Oder gar nicht?
Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße
Christian
