Liebe/-r Experte/-in,
unser Verein bekommt demnächst einen durch Werbung finanzierten Neuwagen (ist rundrum beklebt…) zur Verfügung gestellt.
Wir haben lediglich die Kosten für Versicherung, Steuer, Sprit und ggf. Reparaturen zu tragen.
Ich als Geschäftsstellen-Leiterin werde den PKW allein nutzen. Da mein privater Wagen den nächsten TÜV nicht schaffen wird darf ich das Fahrzeug auch privat nutzen.
Bisher habe ich wie alle Mitarbeiter monatlich 50€ Fahrgeld erhalten, die dann wegfallen werden.
Das ich ein Fahrtenbuch führen muss ist mir so weit klar.
Ich gehe davon aus, das ich an den Verein einen Anteil für die private Nutzung zahlen muss, aber wie berechnet sich dieser Anteil - auch unter Berücksichtigung des Fahrgeldwegfalls?
Danke vorab, für eine Antwort.
Freundliche Grüße aus Leipzig
von mg6358