Guten Tag,
Folgendes Beispiel:
Ein Hausverwalter bestellt durch einen Mehrheitsbeschluss eine Firma für die Treppenhausreinigung. Mit dieser Reinigung (die Qualität der Arbeit, schlecht geputzt) sind viele Eigentümer nicht einverstanden.
Kann man in einem solchen Fall die Kosten für diesen Service am Hausgeld in Abzug bringen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Vielen Dank
Bei diesem Bespiel glaube ich nicht, daß ein Abzug gegenüber der Hausverwaltung möglich ist. Aber die Hausverwaltung kann mehrheitlich aufgefordert werden für Abhilfe zu sorgen, bzw. zu versuchen Teile des Reinigungslohns zurückzufordern.
Noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang:
Der Aufwand (nur Lohn) für die Haushaltsreinigung kann von der Hausverwaltung bescheinigt werden und als haushaltsnahe Dienstleistung vom Mieter/Eigentümer steuerlich abgesetzt werden. Dies wurde erst vor kurzem auch für Hausgemeinschaften möglich.