Hallo TiVeKro,
klar bekommen Sie auf Ihre klare Frage auch eine klare Antwort.
Da ich nicht weiß, aus welchem Bundesland Sie kommen, werde ich dieses Thema für alle Bundesländer beantworten, sofern dort die gesetzliche Rauchmelderpflicht besteht. Es ist also zunächst einmal festzustellen, wer nach dem jeweiligen Gesetzestext überhaupt zuständig für die Montage ist und wer zuständig für die Wartung ist. Das ist nämlich in den Bundesländern unterschiedlich, aber zur Beantwortung Ihrer Frage wichtig.
In den Bundesländern Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, und zwar sowohl für die Ausstattung als auch für die Wartung. Hier steht es dem Vermieter natürlich frei, sich für einen Kauf von Rauchwarnmeldern (und nachstehender Wartung) zu entscheiden oder für Mietgeräte. Beim Kauf kann er -nach aktueller Rechtssprechung- lediglich 11% jährlich auf die Mieter umlegen (Modernisierungsklausel), bei Mietgeräten die kompletten Kosten. Wartungskosten trägt grundsätzlich immer der Mieter.
In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ist grundsätzlich der Vermieter zur Ausstattung verpflichtet. Für die Wartung ist der Mieter zuständig, außer der Vermieter übernimmt diese Pflicht. Also kann der Vermieter bei der Wartung entscheiden, ob er diese selbst durchführt, bzw. beauftragt, oder ob er das dem Mieter überlässt. Bei den Kosten verhält es sich ebenso wie bei den zuvor benannten Bundesländern, ebenso bei der Entscheidung des Vermieters zu Kauf- oder Mietgeräten.
Die Ausnahme beim Gesetzestext zur gesetzlichen Rauchmelderpflicht ist Nordrhein-Westfalen. Das ist nämlich das einzige Bundesland, in dem der Vermieter grundsätzlich zur Ausstattung verpflichtet ist und der Mieter ist grundsätzlich für die Wartung verantwortlich. Der Vermieter kann sich also bei der Ausstattung für eine der Varianten Kauf- oder Mietgerät entscheiden, muss sich bei der Wartung aber immer das Einverständnis seines Mieters einholen, falls er hierfür z.B. eine Firma beauftragen möchte. Sobald dem Mieter in NRW Kosten für die Wartung entstehen, muss er sich zuvor schriftlich damit einverstanden erklärt haben, denn er könnte ja auch die Wartung selbst machen. Dann würden dem Mieter in NRW nämlich gar keine Wartungskosten entstehen. Aber aufgepasst: Das gilt nur dann, wenn der Vermieter sich nach dem 01.04.2013 für einen solchen Wartungsservice entscheidet, zuvor abgeschlossene Wartungsverträge darf er immer auf die Mieter umlegen.
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen haben bisher noch gar kein Gesetz zur Rauchmelderpflicht und daher ist es dem Vermieter -ohne Einverständnis des Mieters- hier auch nicht möglich, die Kosten auf den Mieter umzulegen. Weder für die Ausstattung noch für die Wartung.
Kurz um: Ob Ihr Vermieter so einfach die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern auf die Betriebskosten umlegen kann, ist von dem Bundesland abhängig, in dem Sie wohnen.
Sollten Sie in einem Bundesland wohnen, indem der Mieter die Wartung selbst macht/machen kann, dann müssen Sie allerdings unbedingt auf die Einhaltung der Nachweispflicht achten, Versicherungen können ohne diese Nachweise ihre Leistung verweigern. Solche Rauchmelder Wartungs-Hefte gibt es von „clevercheck“ (7 Euro, gilt für Montage + 4 Jahre Wartungsnachweis; inkl. Rauchmelder-Prüfspray kostet es ca. 13 Euro) zu kaufen, erhältlich z.B. bei Amazon, warnmelder24.de oder safetydetec.
Um Ihre Frage nun auch abschließend zu beantworten: NEIN. Der Installation von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter können Sie nicht widersprechen. In keinem Bundesland! Der Wartung eventuell schon, wie in meinen Ausführungen beschrieben. Ob Sie selbst Geräte gekauft und ordnungsgemäß montiert haben oder nicht, das spielt keine Rolle. Der Vermieter hat die Pflicht und auch das Recht zur Ausstattung nach seinem Belieben. Hierzu braucht er eigentlich auch gar nicht Ihr Einverständnis, deshalb wundert mich etwas seine Aufforderung hierzu. Ein Grund dafür könnte sein, dass Sie in NRW wohnen, denn dort hätten SIE die Hoheit über die Wartung. Diese könnte Ihr Vermieter mit Ihrem Einverständnis an sich reißen wollen, da es wahrscheinlich keine Firma geben wird, die Leihgeräte ohne Wartungsvereinbarung montiert. Aber nur so hätte Ihr Vermieter die Möglichkeit, die gesamten Kosten (auch für die für ihn verpflichtende Ausstattung) auf Ihre Betriebskosten umzulegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Antworten zu Ihrer Frage können Sie übrigens auch über warnmelder-info.de bekommen, kostenlos und anonym (Sie brauchen weder Name noch Adresse o.ä. nennen) beantwortet von einem Serviceteam der Marktführer-Firma in Rauchmelder-Montagen. Einige haben damit schon richtig gute Erfahrungen gemacht, also einfach mal Frage dort einstellen, falls Sie sich nicht sicher sind.
Viel Erfolg und beste Weihnachtsgrüße aus Berlin!