Kosten für Rechnungserstellung

Darf man - ohne den Kunden vorher zu informieren - 2,40 Euro für die Rechnungserstellung auf eine Rechnung draufschlagen?

Muss nicht in den AGBs o. ä. der Hinweis erfolgen?

Hallo,

Darf man - ohne den Kunden vorher zu informieren - 2,40 Euro
für die Rechnungserstellung auf eine Rechnung draufschlagen?

Muss nicht in den AGBs o. ä. der Hinweis erfolgen?

Mir ist bisher unbekannt, daß man für die Erstellung der Rechnung (also für die Abrechnung der eigenen Leistungen) Kosten verlangen darf.
Da würde sich ja empfehlen, den Rechnungsersteller darauf hinzuweisen, daß er gefälligst Rechnungen überhaupt unterlassen soll.
Man spart dadurch Geld:wink:

Ich meine, daß alle Kosten zum Aufrechterhalten eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes in der Geamtkalkulation enthalten sein müssen.

Sonst könnte der Rechnungsersteller vllt. noch die Kosten für die Monats- Busfahrkarte seiner Buchhalterin in jeder Rechnung anteilig ausweisen und umlegen.

Gruß:
Manni

Darf man - ohne den Kunden vorher zu informieren - 2,40 Euro
für die Rechnungserstellung auf eine Rechnung draufschlagen?

Muss nicht in den AGBs o. ä. der Hinweis erfolgen?

Meineswissens muss dem Kunden auf Verlangen unentgeldlich eine Rechnung in Papierform ausgestellt werden. Allerdings versuchen gerade Firmen im Internet/Telekommunikationsbereich gerne,den entstehenden Mehraufwand beim Kunden wieder reinzuholen.

Hallo,

Mir ist bisher unbekannt, daß man für die Erstellung der
Rechnung (also für die Abrechnung der eigenen Leistungen)
Kosten verlangen darf.

Für eine Rechnung darf kein Geld verlangt werden, ich tippe nach befragen meiner Kristallkugel jedoch darauf, dass es hier um „Zahlen auf Rechnung“ geht und dann sind Zusatzkosten legitim.

Grüße

1 Like

Hallo,

Für eine Rechnung darf kein Geld verlangt werden, ich tippe
nach befragen meiner Kristallkugel jedoch darauf, dass es hier
um „Zahlen auf Rechnung“ geht und dann sind Zusatzkosten
legitim.

Warum verlangt dann die TELEKOM sowie O2 für schriftl. Rechnungen zwischenzeitlich Geld? „Online-Rechnung“ (nur einsehbar im Account) ist kostenlos.

Gruß
Falke

Hallo,

auch eine Online-Rechnung ist eine Rechnung, mein Beitrag bezog sich auf die generelle Rechnungsstellung.

Zudem wird bei der Telekom der Rechnung-Online explizit akzeptiert und es herrscht ja Vertragsfreiheit.

Grüße

Meineswissens muss dem Kunden auf Verlangen unentgeldlich eine
Rechnung in Papierform ausgestellt werden.

Das ergibt sich woraus?

Meineswissens muss dem Kunden auf Verlangen unentgeldlich eine
Rechnung in Papierform ausgestellt werden.

Das ergibt sich woraus?

Das ergibt sich aus § 14 UStG:
Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Keine Zustimmung des Kunden, dann keine elektronische Rechnung. Daraus würde ich auch schließen, dass Gebühren für die Rechnungsstellung nicht zulässig sind.

Gruß
Der Franke

Abend!

Das ergibt sich aus § 14 UStG:

Was hat ein Privatmann mit dem UStG zu tun?
Da er sowieso keine Vorsteuer geltend machen kann, denke ich ist das
wohl eher unerheblich.

Gruß
Stefan

Hallo,

Das ergibt sich aus § 14 UStG:

Was hat ein Privatmann mit dem UStG zu tun?
Da er sowieso keine Vorsteuer geltend machen kann, denke ich
ist das
wohl eher unerheblich.

Es geht nicht um Geltendmachung der Vorsteuer, sondern um die Rechnungsstellung an sich. Und hier sind gewisse Vorschriften einzuhalten, von demjenigen, der die Rechnung stellt.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Das ergibt sich aus § 14 UStG:
Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der
Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu
übermitteln.

Keine Zustimmung des Kunden, dann keine elektronische
Rechnung. Daraus würde ich auch schließen, dass Gebühren für
die Rechnungsstellung nicht zulässig sind.

Aber ein Rabatt, den der bekommt, der keine Papier-Rechnung möchte, wäre zulässig?
Im besprochenen Fall müsste man schon genaueres wissen. Kann ja sein, dass der Kunde per AGB auf eine Papier-Rechnung verzichtet hat und nun nachträglich doch eine möchte. Das wäre dann eine Vertragsänderung, und warum muss das dann kostenlos sein?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das ergibt sich aus § 14 UStG:
Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der
Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu
übermitteln.

Keine Zustimmung des Kunden, dann keine elektronische
Rechnung. Daraus würde ich auch schließen, dass Gebühren für
die Rechnungsstellung nicht zulässig sind.

Aber ein Rabatt, den der bekommt, der keine Papier-Rechnung
möchte, wäre zulässig?

Der Anbieter erspart sich einiges an Verwaltungsaufwand, ja, ich wüßte nicht, was gegen einen Rabatt des Anbieters spricht.

Kann ja sein, dass der Kunde per AGB auf eine Papier-Rechnung
verzichtet hat und nun nachträglich doch eine möchte. Das wäre
dann eine Vertragsänderung, und warum muss das dann kostenlos
sein?

Dann können Kosten verrechnet werden.

Im besprochenen Fall müsste man schon genaueres wissen.

Richtig. Ich hatte nur das Posting von Nils beantwortet.

Gruß
Der Franke