Kosten für Rechtsanwalt

Hallo zusammen,

ein ehemaliger Mieter ist vor 2 Jahren ausgezogen und hatte die Wohnung in einen sehr schlimmen Zustand hinterlassen. Das ganze wurde dann mit der Kaution aufgerechnet. Es ging alles zum Rechtsanwalt und die Sache war auch dann geklärt. Nun wurde wieder vor Gericht geladen, da die Mieterin ihre Kaution haben wollte aber selbst in der Zwischenzeit Privatinzolvenz angemeldet hat. Der Richter hat den Anspruch sofort abgelehnt aufgrund der Insolvenz auch. Zudem sagte er dem Anwalt der Vermieterin, warum er das mit der Privatinsolvenz nicht dem Gericht mitgeteilt hat, da er ja auch Kenntnis hatte und man sich das alles sparen konnte. Nun verlangt der Anwalt Geld von der Vermieterin u. a. für Gerichtskosten für eine Sache die eigentlich hätte vermieden werden können. Was könnte die Vermieterin in diesem Falle machen? Würde es helfen, wenn sie sich an die Anwaltskammer wenden würde?

Die Anwaltskammer wäre sicherlich auch eine Möglichkeit, aber die Anwaltskammer kann dies nur als „Beschwerde“ betrachten; aber oftmals ist alleine schon der Hinweis, man wende sich an die RA-Kammer hilfreich.
den RA überhaupt nichts zahlen zu müssen ist auch nicht richtig durchdacht, denn er musste sich ja mit der ehemaligen Mieterin auseinandersetzen; m.E. können lediglich die zusätzliche Kosten für das Gerichtsverfahren nicht bezahlt werden müssen; es wäre sicherlich besser, Sie bieten dem RA an, die „Grundkosten“ ohne die weiteren Kosten für das Gerichtsverfahren zu zahlen.

Falls er nicht darauf eingeht, wäre ein weiterer Weg abzuwarten, ob der RA seine „überhöhten“ Gebühren gerichtlich geltend machen würde.

MfG

Hallo,

sorry, aber das ist alles Kraut und Rüben. Auch jemand in Privatinsolvenz ist berechtigt vor Gericht zu klagen (wäre ja auch noch schöner). „Sparen“ hätte man sich die ganze Sache also nicht! Und es werden auch keine Klageforderungen aus Mietkaution abgewiesen, weil der Kläger in Insolvenz ist.

Wenn der Beklagte sich zur Abwehr der Klage einen Anwalt nimmt, ist dies sein gutes Recht. Dessen Kosten hat zwar die unterliegende Partei zu übernehmen, aber zunächst mal besteht der Zahlungsanspruch gegenüber dem, der die Musik bestellt hat. Es ist nicht das Risiko des Anwalts, ob von der unterliegenden Partei seine Kosten aufgebracht werden können.

Fraglich ist jetzt höchstens, ob hier rechtzeitig darüber gesprochen wurde, dass es eine Privatinsolvenz gibt, und was das bzgl. der Anwaltskosten bedeuten kann.

Aber irgendwie kenne ich solche Geschichten: Da wird „vergessen“ dem Anwalt von der Privatinsolvenz zu erzählen, oder es wird darüber zwar gesprochen, dies dann aber als große Ungerechtigkeit dargestellt, und trotzdem mandatiert, weil man sich ja schließlich verteidigen müsse, und Anwälte schließlich Gemeingut sind, die nur höheren Zielen dienen müssen, und doch sehen sollen, wer sie dann dafür bezahlt, …

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Die Privatinsolvenz wurde sofort schriftlich an den Anwalt mitgeteilt. Nur um das noch mal festzuhalten. Also gibt es da nichts in Frage zu stellen.

Besten Dank für das Feedback.

Gruß,

Carolina 79

Hallo,

Falls er nicht darauf eingeht, wäre ein weiterer Weg
abzuwarten, ob der RA seine „überhöhten“ Gebühren gerichtlich
geltend machen würde.

Yupp, tolle Idee, wenn man gern noch weitere Kosten verursachen will, die man dann zusätzlich zu tragen hat.

Was manchmal hier für Ratschläge gegeben werden, ist schon unglaublich. Schon prima, keine Ahnung zu haben und dann munter drauf los plaudern zu können, weil man ja anonym zu sein und keinerlei Verantwortung zu haben glaubt.

Mann, mann, mann…

Gruß
loderunner (ianal)

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Guten Morgen!

Bisher hatte ich den Eindruck, wir hätten es bei Dir endlich mal wieder mit einem Neuzugang in den „Allgemeinen Rechtsfragen“ zu tun, der ein wenig Ahnung von dem hat, was er schreibt. Jetzt bin ich ein wenig enttäuscht. Von was für „Grundkosten“ ist denn da die Rede?

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Ich denke, dass die Darstellung des Falles klar war. Wenn du es nicht verstehst ist es auch ok. Ich will dich ja nicht weiter enttäuschen.

Es ist echt enttäuschend, was für Antworten man hier bekommt…

Hallo!

Ich denke, dass die Darstellung des Falles klar war.

So ziemlich, und der Wiz hat ja auch gut darauf geantwortet.

Wenn du
es nicht verstehst ist es auch ok. Ich will dich ja nicht
weiter enttäuschen.

Hast Du doch gar nicht, sondern Peter1956, dessen Antwort nichts mit der geltenden REchtslage zu tun hat.

Es ist echt enttäuschend, was für Antworten man hier
bekommt…

Da sagst Du was!

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Oh,ok. Trotzdem danke :smile:

Hallo Wiz,

Die Privatinsolvenz wurde sofort schriftlich an den Anwalt
mitgeteilt. Nur um das noch mal festzuhalten. Also gibt es da
nichts in Frage zu stellen.

Richtig, da dem Anwalt etwas mitgeteilt wurde, war der Anwalt ja beauftragt und folgedessen hat der Anwalt das Recht, seine Kosten gem. BRAGO in Rechnung zu stellen.
Bei den Anwälten wird nach Streitwert berechnet und nicht nach Minuten oder Studen, welche er braucht, und selbst wenn er nur einen Brief geschrieben hat, können, je nach Höhe des Streitwert durchaus mehrere Hundert € für den Brief anfallen.
Sorry, aber so ist es mit den Anwälten,…
(Anwaltswitz: Hallo Herr RA Müller, wie geht es Ihnen?
Danke, ich kann klagen;—! :wink:)

Besten Dank für das Feedback.

Gruß,

Carolina 79