Hallo!
Na,Reinigung gehört doch zur Wartung. Das ist ja der Hauptteil der Wartung.
Und wer das zahlt ? Der das vertraglich muss,also was steht im Vertrag drin ?
Da das die eigene Wandtherme ist,könnte man die Kosten sowieso voll auf den Mieter umlegen. So wäre es auch egal,ob vertraglich dem Mieter die Wartung in Eigenverantwortung und Direktbezahlung an Heizungsbauer auferlegt wurde.
Oder ob Vermieter das bestellt und bezahlt und dann später in Nebenkosten umlegt.
Problem ist aber,wenn bei Wartung Reparaturen(keine Verschleißteile,wie Düsen oder Zündsicherung) durchgeführt werden müssen. Die trägt nur der Vermieter !
MfG
duck313