Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamileinhaus mit einem dazugehörigen Wintergarten.
Kann mir jemand sagen, wer die Reinigung des Wintergartens bezahlen muss? Die Gemeinschaft oder der Eigentümer?
Der Verwalter sagt, dass der Eigentmer zahlen muss, allerdings wälzt er immer erst alle Kosten auf den Eigentmer ab und wartet dessen Reaktion ab.
Es ist ja so, dass die alles was aussen am Haus ist, Gemeinschaftssache ist und der Wintergarten ist ja schließlich aussen. Auch die anderen Balkone werden auf Kosten der Gemeinschaft modernisiert, repariert…
MfG
Hallo Stefan,
hast du mal in die Gemeinschaftsordnung geschaut, ob dort etwas dazu geregelt wurde?
An welche Kosten hast du denn konkret gedacht? Glasreinigung? Die Fenster deiner Wohnung reinigst du ja selbst, innen und außen. Beim Wintergarten könnte das genauso sein. Wenn du willst, schaue ich morgen mal im Kommentar zum WEG nach und gebe dir bescheid, ob hierzu was zu finden ist.
Wichtig ist jedoch, was in der Gemeinschaftsordnung steht, weil dort abweichend vom Gesetz Regelungen für die Eigentümergemeinschaft getroffen werden können. Also sehe bitte dort zuerst nach.
Liebe Grüße
Ina
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Hallo Ina,
erstmal danke für deine Antwort.
In der Gemeinschaftsordnung steht nichts bzgl. des Wintergartens.
Zu dem Haus gehörten früher nur Balkone. Und der Vorbesitzer hatte das Recht bekommen, die Balkone des Obergeschosses zu Wintergärten umzubauen. Falls das irgendwie relevant ist.
Wenn man das Glas reinigt, muss ein Gerüst aufgebaut werden und dann muss jemand auf das Dach klettern, deswegen wird es wohl auch ziemlich teuer. Wenn Glas lange nicht geputzt wird, dann wird es „blind“ also kaputt. Demnach wäre eine Reinigung ja eine Präventivmassnahme, um den Schaden im Vorfeld abzuwenden.
Denn sollte das Glas kaputt gehen, muss die Gemeinschaft die Kosten tragen. (Hälfte Eigentümer, Hälfte Gemeinschaft, so ist es bei uns geregelt)
Das ist meine Schlussfolgerung, allerdings ohne jegliche rechtliche Grundlage.
MfG
Nur mal eine Anmerkung:
Wenn ein Eigentümer die Erlaubnis hat einen Wintergarten zu erstellen (Auf einem eigenen Balkon), dann sollte alles was den Wintergarten angeht Sache des Eigentümers. M.E. ist es sogar so, dass die Hauseigentümergemeinschaft von dem Eigentümer die Instandhaltung und Pflege verlangen kann, da sonst das Gemeinschaftseigentum leidet (Optik).
Aber in der Beschlussfassung der entsprechenden Eigentümerversammlung sollte das geklärt sein. Der Verwalter wird diese bestimmt noch haben.
Normalerweise sollte das in der TE entsprechend aufgenommen sein.
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