Kosten für Rohrverstopfung

Hallo,
innerhalb einer Rohrleitung, durch welche an dieser Stelle ausschließlich das Abwasser der Dusche einer Mietwohnung fließt, entsteht offensichtlich eine Verstopfung. Unstrittig ist, dass diese bei Übergabe der Wohnung vor 18 Monaten nicht vorhanden war. Der Zugang sei schwierig, ein Installateur müsste her. Wer hätte hier die Kosten zu tragen, Mieter oder Vermieter?

Der Mieter. Oder er muss nachweisen, dass die Verstopfung schon vor Einzug bestand, was ihm nach 18 Monaten schwerfallen wird.

Lustige Antwort, aber so falsch.

Erstmal muss der Vermieter die Nutzung der Wohnung ermöglichen.
Also hat er dafür zu sorgen, das das Wasser abläuft.

Stellt sich dann heraus, das der Mieter den Schaden verursacht hat, muss diese ihn auch zahlen, aber nur dann.

hth