Kosten für Rückabwicklung Kaufvertrag

Hallo! Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Diese habe ich per Notarvertrag verkauft. Nun kann ich die Bedinungen mangels Notaraufklärung nicht einhalten und der Vertrag muss rückabgewickelt werden! Welche Kosten habe ich jetzt zu tragen! KP 67000€

Wenn der Vertrag von keiner Seite bisher erfüllt worden ist und der Notar den Aufhebungsvertrag entwirft/beurkundet, erhält er eine 5/10 -also eine halbe- Gebühr, mithin mit MWst. knapp 100 €. Die weiteren Kosten können nur dann errechnet werden, wenn bekannt ist, was evtl. zusätzlich zu tun sein wird; zum Beispiel Löschungen im Grundbuch.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(bisher in 2.525 Tagen 1.807-mal Fragen beantwortet)

Hallo! Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Diese habe
ich per Notarvertrag verkauft. Nun kann ich die Bedinungen
mangels Notaraufklärung nicht einhalten und der Vertrag muss
rückabgewickelt werden! Welche Kosten habe ich jetzt zu
tragen! KP 67000€

Das Problem ist, dass ich den Vertrag nicht einhalten kann und jetzt der Schuldige bin! Muss ich nicht dann die Notarkosten (1,5%) übernehmen, die sonst der Käufer getragen hätte. Dazu käme doch wohl nich Gerichtskosten und was noch? Diese Aufstellung hätte ich gerne. Denn Alternativ würde ich meinem Mieter die entsprechende Summe zusätzlich im Aufhebungsvertrag anbieten, um evtl den Vertrag doch noch durchführen zu können! Bin irgendwie in Zwickmühle ohne Ausweg und das alles noch unverschuldet!
Vielleicht können Sie ja die Summen etwas genauer angeben! Möchte nur max. Kosten gegenüberstellen!

Wenn der Vertrag von keiner Seite bisher erfüllt worden ist

und der Notar den Aufhebungsvertrag entwirft/beurkundet,
erhält er eine 5/10 -also eine halbe- Gebühr, mithin mit MWst.
knapp 100 €. Die weiteren Kosten können nur dann errechnet
werden, wenn bekannt ist, was evtl. zusätzlich zu tun sein
wird; zum Beispiel Löschungen im Grundbuch.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(bisher in 2.525 Tagen 1.807-mal Fragen beantwortet)

Hallo! Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Diese habe
ich per Notarvertrag verkauft. Nun kann ich die Bedinungen
mangels Notaraufklärung nicht einhalten und der Vertrag muss
rückabgewickelt werden! Welche Kosten habe ich jetzt zu
tragen! KP 67000€

Hallo! Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Diese habe
ich per Notarvertrag verkauft. Nun kann ich die Bedinungen
mangels Notaraufklärung nicht einhalten und der Vertrag muss
rückabgewickelt werden! Welche Kosten habe ich jetzt zu
tragen! KP 67000€

Hallo Ratsuchender,
da ich nicht weiss, ob im Grundbuch bereits Aenderungen vorgenommen wurden, den Notar fragen. Der hat die genaue Antwort.
Diese Frage an den Notar ist kostenfrei.
Ich hoffe fuer Sie, dass der Vertrag nicht weitere Konsequenzen nach sich zieht, wenn der Käufer das Kaufobjekt nicht bekommt.
Schade, dass Sie nicht vorher alles abklärten. Jetzt haben Sie nicht nur die gesamten Kostenj für den Kaufvertrag, sondern auch noch die Rückabwicklung zu bezahlen. Vielleicht wäre da eine vorherige kostenpflichtige fachliche Hilfe vorteilhaft gewesen…
mfg
Friedrich Pausch

Sofern tatsächlich ein Beratungfehler seitens des Notars vorliegt, trägt der die Kosten als ursächlich; ansonsten liegt die Kostenübernahmepflicht bei dem, der die Rückabwicklung durch eigenes Versagen verschuldet hat.

Aha, es geht also nicht nur um die Rückabwicklungskosten sondern um die Gesamtkosten. Das Nächstliegende wäre, den Notar danach zu befragen, da dieser den Gesamtvorgang und damit die Kosten kennt, wohingegen ich rein nichts aus Ihren Infos erfahren habe. Von den einzelnen Schritten des Vertragesvorganges, seines Vollzuges und des Auzlagenkontos des Notarbüros, die ich nicht kenne, ist es abhängig, die Gesamtkosten zu errechnen. Mögliche Posten sind die Vertrags-Beurkundungskosten ( 324 € netto), die Vollzugsgebühr ( 81 €) die Auflassungsvormerkungseintragung (81 €), deren Löshungskosten des Grundbuchamtes usw. usw. Es gibt keinen Pauschalbetrag bei derartigen Notariatsgeschäften wie z.B. 1,5 % oder ähnlich, da jede Sache einen eigenen Ablauf hat. Per Web ist Ihre Frage also nicht zu beantworten.
Gruss H.G.

sorry! kenne mich nicht aus! kann dir nicht helfen!