Kosten für Sanierung in Erbengemeinschaft absetzen

Hallo,
ich bin seit über 10 Jahren in einer Erbengemeinschaft Miteigentümer eines Wohnhauses.

Dieses Wohnhaus ist derzeit aufgrund seines Zustandes unbewohnbar. Es liegt nicht in einem Sanierungsgebiet und ist nicht denkmalgeschützt.

Es wurde bereits ein Konzept von einem Architekten ausgearbeitet, um den bestehenden Wohnraum durch Anbau zu erweitern und das Haus zu sanieren. Das gesamte Haus soll danach vermietet werden.

Ich könnte derzeit den Umbau/Sanierung alleine finanzieren. Hierzu würde ich rund 160.000€ veranschlagen.

Jetzt habe ich folgende Fragen :

  1. Wie könnte ich die Sanierungs/Umbaukosten absetzten?
    Kann ich dies über nur über die AFA (50 Jahre) machen? Oder kann ich es z.B. über 10 Jahre abschreiben?

  2. Kann ich überhaupt alles alleine abschreiben, wenn ich alleinig die Finanzierung trage, oder steht mir nur der halbe Betrag zu, da ich nur Miteigentümer bin?

Vielen Dank im Voraus

Marcos

Hallo Marcos,

mit deinem Thema bin ich leider überfragt - bin leider kein Experte! Toi, toi, toi - es findet sich sicher jemand, der Dir eine Rat geben kann.

Gruß Mona-Lisa1

das ist ein Fall für einen Steuerberater

Hallo,

wahrscheinlich liegen durch die Komplettsanierung Herstellungskosten vor. Die wären nur über 50 Jahre abzuschreiben. Sollte Renovierungsaufwand vorliegen wäre eine Verteilung über 5 Jahre möglich § 82 b EStDV.

Der Zinsaufwand kann Ihnen zu 100 % zugerechnet werden (sog. Sonder-WK). Die AfA steht dem Eigentümer zu.

Ich rate Ihnen dringend einen Steuerberater zu kontaktieren.

Guten Tag,
vielen Dank für die Antworten.
Ich habe natürlich keine verbindliche Aussage erwartet, da hier wirklich ein Steuerberater von nöten ist. Diesen habe ich auch.

Ich wäge momentan nur alle Möglichkeiten ab.

@ Elmar

Ich teile Ihre Meinung zu den Herstellungskosten, da :

  1. Die Sanierung sehr umfangreich ist und alle Bereiche umfasst.
  2. Es sich unter anderem um eine Wohnraumerweiterung handelt.

Ihre Erklärung, das die AfA dem/den Eigentümern zusteht und nicht an die Investition gekoppelt ist, habe ich befürchtet… :frowning:

Somit wäre aus meiner Sicht die Investition unrentabel.

Vielen Dank und schönes Wochenende

Marcos Siepmann

Hallo Marcos,

zu 1:

Umbau- / Sanierungskosten können in dieser Größenordnung m. E. nur über Abschreibung auf „nachträgliche Herstellungskosten“ geltend gemacht werden.

Die genaue Höhe der Abschreibungssätze sind mir leider nicht geläufig; ich empfehle beim FA Auskunft einzuholen.

In dieser Größenordnung würde ich auch mit einem Steuerberater sprechen. Man kann die Kosten vielleicht auch aufteilen:

a: Erhaltungsaufwand = sofort voll abzugsfähig

b: Umbau- / Erweiterungskosten = Abschreibung

zu 2:

Die Abschreibung geht m. E. auf das Objekt; sie kommt allen Eigentümern zu gute.

Die Finanzierungskosten, die Du alleine trägst, gehen auch in das Objekt.

Nach meinem steuerlichen Rechtsempfinden muß es aber Möglichkeiten geben, dies so zu gestalten, daß der steuerliche Aspekt Dir als Initiator zu gute kommt.

Auch hier kann nur ein Steuerfachmann helfen.

Mehr kann ich leider nicht sagen.

MfG

Stefan Seidel

das ist vielleicht zuviel 160 Lappen