Unser zuständiger Wasserversorger beabsichtigt in mehreren Dörfern unserer Einöde ein Kanalnetz zum Ablauf von bereits geklärten Abwasser zu errichten. Dieser ist laut Meinung von uns Anwohnern absolut überflüssig, denn wer nicht in den Bach einleiten kann, läßt sein Wasser unter Einhaltung der Richtlinien in den Boden einsickern. Die Vorschriften für die vorhandenen vollbiologischen Klärgruben der Anwohner wurden in letzter Zeit ohnehin maßlos verschärft. Jeder in der Gegend weis, daß der Wasserversorger tief in den roten Zahlen steht und krampfhaft nach zusätzlichen Einnahmequellen sucht um die drohende Insolvenz abzuwenden. Die Kosten für den Kanalbau tragen ohnehin die Anwohner und der darauffolgende Nutzungszwang des Kanals würde dem Versorger dann regelmäßige Einnahmen bereiten. Da die Leute die Paragraphen beschließen, das immer so machen daß wir als das dumme Volk keine Chance haben dieser sinnlosen Abzocke zu entkommen, frage ich mich was passiert wenn wir die knapp 5.000,- Euro aus dem gegenwärtigen Festsetzungsbescheid tatsächlich bezahlen müssen. Wir sind derzeit auf Leistungen nach SGB2 angewiesen und können diesen Betrag unmöglich aufbringen. Wohneigentum ist normalerweise besonders im Gesetz geschützt aber wer Geld will und die Macht dazu hat, vergisst hier schonmal seine guten Manieren. Denken Sie, daß man uns das Haus wegnehmen könnte? Besten Dank,
Hallo,
diese Frage müssen Sie einem Fachanwalt für Kommunal- und Verwaltungsrecht stellen. Ich als WEG-Verwalter kann diese Frage nicht beantworten, höchstens Vermutungen äußern.
Wenn diese Maßnahme von der Kommune, d.h. von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beschlossen ist, können Sie sich nicht gegen eine Kostenbeteiligung wehren. Das hätten Sie im Vorfeld bei der Planung tun müssen, darüber wurde doch bestimmt in der Tageszeitung berichtet, und in der Regel gibt es dafür auch Anhörungstermine für die Bürger.
Das Haus wird man Ihnen deswegen nicht wegnehmen, wenn Sie sich auf eine Ratenzahlung einigen können. Als Sozialhilfeempfänger könnte dieser Betrag sogar vom Sozialamt übernommen werden. Dort würde ich mich an Ihrer Stelle erst einmal erkundigen.
MOETT
Hallo Toschiro, ich muss sagen, dass ich davon keine Ahnung habe, kenne aber einen absoluten Experten. Bitte melde Dich, wenn ich einen Kontakt herstellen soll. Eine Frage Kostet ja nix.
MfG Katja
ich kenne mich mit dieser Materie nicht aus und kann dazu leider nicht viel sagen.
Was ich anmerken will,ist,daß in Deutschland jemandem sein Haus wegzunehmen - mildest ausgedruckt - nicht so einfach ist.Dazu müssten jede Menge Schulden her,gerichtliche Mahnungen,Urteile,Gerichtbeschlüsse usw.
Sowiet ich verstanden habe,haben Sie keine Schulden,Sie beführchten lediglich,daß man Ihnen als Sozialhilfeempfänger,durch den ungewollten Kanalbau Schulden quasi aufzwingen könnte,weil man Sie gemäß irgendeinem Gesetz „verpflichten“ könnte die Kosten des Kanalbaus zu tragen…
Also das Ganze kommt mir ziemlich unwirklich vor,ich schlage vor,Sie erkundigen sich erstmal in Ihrem Rathaus bzw. bei dem Bürgermeister des Dorfes.
Hallo und danke für die Antwort. Ich bin schon jetzt froh zu wissen wie sich diese Fachrichtung überhaupt nennt. Nein, da war leider keine Anhörung. Das wurde vom Landkreis beschlossen und es sind mehrere Gemeinden betroffen. Ich bin nicht arbeitslos aber meine Selbstständigkeit wird vom Jobcenter gefördert und die zahlen den Rest drauf.
Ja, das hatte ich auch schon vor bei der Gemeinde nachzufragen. Ich arbeite schon aber die Selbständigkeit wird vom Jobcenter gefördert und ergänzend Leistungen gezahlt. Danke jedenfalls für die Antwort.
Schick doch mal unverbindlich Deine oder irgendeine Telefonnummer. Ich frag ihn einfach. Wenn er einen kostenlosen Tipp hat, gebe ich ihm die Nummer. Ein Name und eine Ortsangabe wären auch nicht schlecht. Wenn er ablehnen sollte, war es ein Versuch wert.
Wir schauen mal!
Gruß Katja
Hallo Toschiro,
erstmal sorry für die späte Antwort (Urlaub!)
Es ist durchaus möglich, dass für Verbesserung der lokalen Infrastruktur die Kosten an die Anlieger weitergegeben werden, das ist immer wieder der Fall und man kann sich dagegen nicht wehren.
Allerdings braucht man keine Sorge zu haben, dass einem das „Haus weggenommen wird“, wenn man die Summe nicht ad hoc aufbringen kann, weil man beispielsweise auf Sozialleistungen angewiesen ist, man muss das nur dem Rechnungssteller anzeigen und mit diesem zusammen eine Lösung erarbeiten (das Sozialamt solltest Du dazu freilich mit einschalten)
Gruß
Hans
Hallo und danke für die Antwort!
Es fällt mir in der Tat schwer sowas zu glauben aber was soll einem in einem Land noch wundern in dem man sogar für einen Hund Steuern bezahlen muß. Etwas für viel Geld auf Kosten anderer zu bauen, das kein Mensch braucht. Nur um sich einen Grund zu verschaffen Leute abzuzocken. Das ist echt hart und ich hoffe die Verantwortlichen werden eines Tages die Quittung dafür bekommen. Ich würde ja nichts sagen, wenn es notwendig wäre. Ich bin mittlerwile sogar wieder in Vollzeit berufstätig, bekomme aber trotzdem noch ergänzend Sozi. Anklopfen werde ich bei denen schon, wenn nächstes Jahr die dicke Rechnung kommt aber die finden doch auch immer Gründe warum „nicht“. Viele Grüße und danke nochmal…
Hallo,
hier sollten Sie sich Rat von einem Rechtsanwalt einholen. Ich kann Ihnen leider keine „rechtssichere“ Aussage bieten und bevor ich etwas falsches sage, verweise ich auf den Anwalt. Viel Glück.