wenn ich in meiner EÜR(Einnahmen/Ausgaben Rechnung) als Ausgaben die Kosten für Benzin angebe das ich in meiner selbstständigkeit verbrauche,
für mein geschäft jedoch mein privatauto nutze, wie verhält sich das?
kann ich den für das geschäft verbrauchten sprit als ausgabe aufführen?
hat das irgendwie mit dem beim einkommensteuerausgleich angeführten 0.30€
für jeden kilometer als selbstständiger zu tun?
Wenn Du für Dein Geschäft Dein privatauto nutzt,
kannst leider nicht die 0.30€/km UND Kosten für Benzin angeben,
sondern nur die 0.30€/km.
Mit ihnen sind alle Autokosten abgegolten.
hat das irgendwie mit dem beim einkommensteuerausgleich
angeführten 0.30€ für jeden kilometer
als selbstständiger zu tun?
Die Frage verstehe ich nicht ganz.
Ich liste meine Fahrten in einer ExcelTabelle (Datum Uhrzeit Ziel Zweck km €) auf und setze sie als Ausgabe in der EinnahmenÜberschussRechnung ein.
Die 0.30€/km tauchen übrigens auch bei Nichtselbständigen auf, wenn sie Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug machen oder zu Schulungen fahren.
Sie können auch angesetzt werden, wenn zu Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken gefahren wird (=außergewöhnliche Belastungen)
Hallo joku,
danke für deine mühe!
das heißt dann bei dir, daß du bei der steuer nichts mehr angibst??!!
so müßte ich entscheiden, entweder bei der steuer oder als ausgaben in der EÜR ?
verstehe ich das richtig?
kommt drauf an was besser ist??
grüße
chris
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Hay!
Jau, du kannst den Wagen als prvaten PKW behalten und machst die 30 Cent-Regelung geltend (also 0,30€ x geschäftliche Kilometer). Das gibst du als Ausgabe an, die du steuerlich geltend machst. Das mache ich mit meinem PKW genau so. Allerdings habe ich noch Fahrzeuge, die nur für den Firmenbetrieb sind. Dort führe ich das komplette Benzin auf, ziehe die Umsatzsteuer raus, führe das einkommensmindernd an, kann Ersatzteile absetzen usw. . Allerdings wird mir das bei einem späteren Verkauf komplett gegen gerechnet (das Fahrzeug). Heikel wird es dann, wenn man das mit einem alten Fahrzeug macht, denn für den Firmenwert wird der Neuwagenwert zugrunde gelegt, so dass du hinterher u.U. richtig Steuern aus dem Verkauf zahlen musst. Das muss man sich also überlegen, welche Regelung man nimmt.
greets… Bastian
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Hallo joku,
danke für deine mühe!
das heißt dann bei dir, daß du bei der steuer nichts mehr
angibst??!!
so müßte ich entscheiden, entweder bei der steuer oder als
ausgaben in der EÜR ?
verstehe ich das richtig?
kommt drauf an was besser ist??
Gemeint war: Du kannst für ein pruivat-PKW, das Du für Dein Gewerbe nutzt, nur dei 0,30 EUR/km angeben und nicht noch zusätzlich das Benzin.
Diese Fahrten listet man auf und schreibt die Summe dann in die EÜR.
Das Ergebnis der EÜR kommt in die Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung.