ich und meine kleine Tochter sind privat krankenversichert. Meine Frau ist gesetzlich krankenversichert und hat außerdem eine private Krankenzusatzversicherung (für Zähne und stationäre Krankenhaus-Aufenthalte).
Wie ist das nun, wenn meine Tochter ins Krankenhaus muss und meine Frau mit im Krankenhaus übernachtet? Muss meine Frau ihren Krankenhaus-Aufenthalt selbst bezahlen, oder ist das durch irgendeine der Versicherungen abgedeckt?
Wenn nein: Kann man eine Versicherung abschließen, die sowas mit abdeckt? Wer müsste Sie abschließen, meine Tochter oder meine Frau?
ich kenne es eigentlich so das die Mutter mit im Zimmer bleiben darf, vor allem wenn es ein Privatpatient wie deine Tochter ist.
Es erleichtert den Krankenschwestern ja auch die Arbeit.
Müsste auch bei Kassenpatienten gehen.
Gruß Anno
ich und meine kleine Tochter sind privat krankenversichert.
Meine Frau ist gesetzlich krankenversichert und hat außerdem
eine private Krankenzusatzversicherung (für Zähne und
stationäre Krankenhaus-Aufenthalte).
Wie ist das nun, wenn meine Tochter ins Krankenhaus muss und
meine Frau mit im Krankenhaus übernachtet? Muss meine Frau
ihren Krankenhaus-Aufenthalt selbst bezahlen, oder ist das
durch irgendeine der Versicherungen abgedeckt?
Wenn nein: Kann man eine Versicherung abschließen, die sowas
mit abdeckt? Wer müsste Sie abschließen, meine Tochter oder
meine Frau?
Du solltest schauen, ob Einbett- und Chefarztbehandlung bei deiner Tochter mitversichert sind. Muss ja nicht grundliegend so sein. Ich würde mich dann bei deiner Privaten schlau machen, so oder so, ob es mitversichert ist oder nicht. Ggf. Angebot einholen.
Versichert sein muss definitv deine Tochter. Was deine Frau für Tarife in dem Fall hat spielt keine Rolle.
Gruß
Jesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hier die Beurteilung aus der Sicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei med. (psych) erforderlicher Mitausfnahme einer gesunden Begleitperson (Entscheidung trifft immer
das Krankenhaus) werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, bei der
der Patient versichert ist.
Da kann es sein, dass dafür extra Sätze abgerechnet sind, es kann aber auch sein, dass diese Kosten als
Sonderaufwendungen in die Pflegesatzverhandlungen einfliessen.
Hallo,
noch als Zusatz zu dem Bisherigen: Du könntest bei der Tochter ein Krankenhaustagegeld versichern und daraus die Kosten für die Übernachtung Deiner Frau bezahlen, sofern es nicht woanders schon gedeckt ist,
Gruß
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gehen wir mal davon aus, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Begleitperson besteht (entscheidet ausschließlich der Krankenhausarzt, nicht der einweisende Arzt).
Dann gibt es jetzt ganz neu eine „Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 Satz 4 KHG zwischen GKV, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft“ (gültig für Aufenthalte ab dem 01.01.2005).
Die besagt kurz folgendes:
Bei Krankenhäusern, die bereits eine DRG-Fallpauschalen Regelung haben können derartige Kosten mit 45.- €/Tag berechnet werden. Dies fällt unter die allgemeinen Krankenhausleistungen und wird aus dem Tarif Deiner Tochter bezahlt.
Bei Krankenhäusern, die noch keine DRG abrechnen, ist das in den Pflegesätzen bereits enthalten und nicht gesondert berechenbar.
Privatkliniken, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, können die Kosten hierfür unabhängig von einer ärztlichen Verordnung berechnen. Diese Kosten werden aber in der Regel weder von der GKV noch der PKV (hier gibts bei wenigen Tarifen aber eine Extraregelung) übernommen.
Es kann sein, weil diese Vereinbarung so neu ist, dass sie noch nicht bei allen Sachbearbeitern angekommen ist, also im Bedarfsfall darauf verweisen (kann ich Dir dann faxen).
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass ich meine 20jährige Tochter während ihres Krankenaufendhaltes (Übernachtung und Verpflegung im Zweibettzimmer kostenlos) begleiten durfte. Ich denke, hier hielten es die Krankenhausärzte für angebracht, dass jemand bei ihr ist. Meine Tochter ist bei mir familienversichert und ich selbst bin nur in der GKV versichert. Habe auch keine Zusatzversicherung.
Wahrscheinlich kommt es immer auf die Umstände an, weswegen man im KH liegt und natürlich ist man auf das Wohlwollen der Ärzte angewiesen. Wir hatten Glück im Unglück gehabt und ich bin dem KH dafür sehr dankbar.