Hallo.
Angenommen Herr X ist laut Polizei Verursacher eines Verkehrsunfalls, bei dem auch Öl ausläuft. Die Polizei ruft deshalb einen Einsatzwagen der Stadt, um die Straße zu säubern. Herr X bekommt im Folgenden einen Bescheid von der Stadt, dass er den Kostenersatz der Sonderreinigung öffentlichen Straßenraumes zu tragen habe, da er als Verursacher laut Landesgesetz (ich nehme als Ort Nordrhein-Westfalen an) haftungsplfichtig sei.
Herrn X erscheint die Rechnung jedoch unangemessen hoch. Er ist zwar damit einverstanden, das Ölbindemittel zu bezahlen, jedoch scheint ihm insbesondere auch die Länge des Einsatzes nicht korrekt bemessen zu sein.
Herrn X wird in dem Schreiben von Seiten der Stadt ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Hat Herr X mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, wenn sein Widerspruch abgelehnt wird?
Andere Frage: Herr X ist haftpflichtversichert (sowohl über die gesetzliche Kfz-Hapftlicht, als auch über eine Privat-Haftpflicht). Würde eine der beiden Versicherungen den Einsatz bezahlen? Schließlich hat Herr X ja quasi der Stadt einen Schaden zugefügt, welche die beauftragte Firma ‚behoben‘ hat. Kann die Stadt in diesem Fall rechtlich als Person angesehen werden, der ein Schaden entstanden ist?
MfG
Robert