Kosten für Studium, wie anzusetzen?

Hallo,

angenommen jemand hat im Jahre 2000 studiert (ich glaube zwischenzeitlich hat sich der Rechtsstand gändert) und auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehabt, die gerade mal so den Freibetrag von rund 14.000.- Euro überstiegen.
Wie sind die Kosten für das Studium (Fahrten zur Universität, Aufenthalt über 8 Stunden, Bücher etc.) steuerlich zu berücksichtigen? Waren das damals Werbungskosten? Gilt eine andere Regelung, falls es sich um ein Zweitstudium handeln würde?

Danke

Werbungskosten ja, sofern das Studium als Weiterbildung im aktuellen Beruf dient und nicht dazu, einen neuen Beruf auszuüben.

Ist prinzipiell immer noch so, nur dass die ansetzbaren Kosten jetzt auf 4000 EUR begrenzt sind.

Siehe auch:
http://www.fernstudium-infos.de/themen/steuern.php

Viele Grüße
Markus

http://www.markus-jung.de/