Hallo,
angenommen jemand hat im Jahre 2000 studiert (ich glaube zwischenzeitlich hat sich der Rechtsstand gändert) und auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehabt, die gerade mal so den Freibetrag von rund 14.000.- Euro überstiegen.
Wie sind die Kosten für das Studium (Fahrten zur Universität, Aufenthalt über 8 Stunden, Bücher etc.) steuerlich zu berücksichtigen? Waren das damals Werbungskosten? Gilt eine andere Regelung, falls es sich um ein Zweitstudium handeln würde?
Danke