Guten Tag, vielleicht kann mir jemand daten zu unserem Problem liefern.
Unser Hausverwalter in einer WEG mit 24 Wohneinheiten hat fast komplett versagt. Inzwischen ist er ausgetauscht worden. Für November und Dezember hat der Verwaltungsbeirat fast die ganze Arbeit gemacht.
Leitung und Protokollerstellung einer Eigentümerversammlung,Angebote für neuen Verwalter einholen.Abhaltung einer Versammlung in der der neue Verwalter gewählt wurde.
Wieviel kann man für die Tätigkeit der Verwaltungsbeirates ansetzten in unserer Gemeinschaftsordnung ist kein Betrag genannt. Auslagen werden natürlich ersetzt, gemeint ist die Arbeitszeit!
Der alte Verwalter will Geld bis Dezember, wir wollen natürlich gegenrechnen, den ganzen Kostensatz der Hausverwaltung anzusetzen halte ich aber für überzogen.
Gruss
Hermann47
Hallo Hermann
Für die Angebotseinholung im Bezug auf den neuen Verwalter, ist in der Regel der Beirat zuständig oder ein Miteigentümer. Dieses könnt ihr meiner Ansicht nicht berechnen.
Schaut ganz einfach im Verwaltervertrag nach, was der alte Verwalter für eine außerordentliche Versammlung im Vertrag vereinbart hat.
Das wär schon mal ein Ansatzpunkt.
Die Frage der Honorierung der Beiratstätigkeit wird in der Praxis uneinheitlich gehandhabt. Sie schwankt zwischen rein ehrenamtlicher Tätigkeit, dem Ersatz von Auslagen (nachgewiesen oder pauschaliert) und echten Vergütungen, die entweder pauschaliert als Jahresbetrag oder zeitaufwandsbezogen als Sitzungsgeld gezahlt werden.
In jedem Fall bedarf die Beiratsvergütung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft.
Gruss
Marie
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