Hallo an alle,
angenommen, ein Hausbesitzer lässt von seinem Mietshaus eine Thermografie (Wärmebilduntersuchung) machen, kann er dann die Kosten auf die Mieter umlegen?
Danke
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Hallo,
angenommen, ein Hausbesitzer lässt von seinem Mietshaus eine
Thermografie (Wärmebilduntersuchung) machen, kann er dann die
Kosten auf die Mieter umlegen?
Nein. Weshalb denn? Ist nur eine besondere Art von Foto von seinem Haus. Privatvergnügen.
Grüße
Tommy
Guten Tag,
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin kann der Vermieter nur „regelmäßig auftretende Kosten“ als Mietnebenkosten ansetzen. Eine einmalige Thermografie bleibt beim Vermieter genau so wie Reperaturarbeiten oder ähnliches sofern das das nicht im Mietvertrag anders geregelt ist.
Grüße,
Thomas 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn das Foto im Rahmen einer energetischen Sanierung gemacht wurde, wird sie Bestandteil der Modernisierung und ist damit zu 11% pa umlegbar.
vnA
Hallo,
Eine einmalige Thermografie bleibt beim Vermieter genau so wie
Reperaturarbeiten oder ähnliches sofern das das nicht im
Mietvertrag anders geregelt ist.
auch Reparaturkosten darf der Vermieter nur sehr begrenzt einzelvertraglich auf den Mieter abwälzen.
Siehe hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Gruß
S.J.