Tach,
guten Rutsch,
kann man die separat aufgeführten Kosten für Treppenhausreinigung als halshaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen?
Danke
Tach,
guten Rutsch,
kann man die separat aufgeführten Kosten für Treppenhausreinigung als halshaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen?
Danke
Hallo!
Absetzbarkeit nach § 35a (2) S. 1 EStG grds. ja, wenn
a) Haushalt des Steuerpflichtigen, welcher
b) nicht zur Einkunftserzielung dient (Vermietung)
c) Materialkosten sind nicht begünstigt
d) Rechnung vorhanden UND Zahlung vom Bankkonto
Gruß
BigM