Hi!
Folgender Fall:
A will einen Vortrag halten in USA. Wie das so ist, wird der Vortrag nicht vergütet. Nun schreibt A den Vortrag auf DEUTSCH und lässt ihn von einem Übersetzungsbüro für einen gewissen Betrag übersetzen (gegen Rechnung). Kann A diese Kosten steuerlich absetzen.
Zusatzinfo: A hat Festanstellung, mit der der Vortrag zusammenhängt. Allerdings kommt die Firma nicht für die Überersetzungskosten auf (ist dem Herrn A sein Bier!).
Was kann A im Hinblick auf Steuer tun? Kann er sich ev. auch als Autor anmelden und die Kosten dann so irgendwie absetzen?
Danke!
Bernd
Hallo,
gehört meines Erachtens in die Schublade „Steuern“.
Da der Vortrag ja in gewisser Weise eine Art Karriereförderung darstellt, sollten sich die Kosten als Werbungskosten absetzen lassen. Ggf. den Steuerberater fragen.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo
Da der Vortrag ja in gewisser Weise eine Art Karriereförderung
darstellt, sollten sich die Kosten als Werbungskosten absetzen
lassen. Ggf. den Steuerberater fragen.
Oder einfach in die Steuererklärung mit aufnehmen. Mehr als ablehnen können sie es nicht.
LG
S_E
Oder einfach in die Steuererklärung mit aufnehmen. Mehr als
ablehnen können sie es nicht.
Mag sein, aber dennoch bewegt man sich mit solchen Äußerungen und damit verbundenen Taten im Bereich der Steuerhinterziehung…
Servus,
das ist nicht ausgeschlossen, aber vielleicht sieht es auch ganz anders aus.
Wenn es gelänge, die Substanz dieses Schönwetterwölkchens:
Festanstellung, mit der der Vortrag zusammenhängt
zu fassen, ließe sich eine Aussage dazu treffen, ob der Sachverhalt irgendwie mit § 9 EStG zusammenhängt oder nicht. So ist es z.B. möglich, dass die Vortragsreise vom Arbeitgeber erwartet wird, wie das bei AT-Mitarbeitern öfter mal vorkommt, aber dieser sich selber dem Wettbewerb in den Staaten nicht zu erkennen geben will.
Warum er für so eine für seinen Angestellten nicht ganz billige und für ihn selber unter Umständen wertvolle Publicity-Aktion nicht einmal einen Zuschuß zahlen will, bleibt allerdings im Schönwetterwölkchen verborgen.
Schöne Grüße
MM
Hi MM,
ich gebe dir vollkommend Recht.
Mir ging es in erster Linie um diesen typischen Satz „Setz einfach alles an, egal ob das geht oder nicht.“ Gegen diesen Satz vorzugehen ist genauso schwierig wie der Kampf gegen die Windmühlen.
Sonnige Grüße
e
Tach scön,
Mir ging es in erster Linie um diesen typischen Satz „Setz
einfach alles an, egal ob das geht oder nicht.“
Dieser beruht aus meiner Perspektive auf persönlicher Erfahrung.
Ich bin bei einem bundesweit aktiven Arbeitgeber tätig und habe wie alle anderen Kollegen ein häusliches Arbeitszimmer. Bei Hamburger Kollegen wurde es anerkannt, beim Münchner nicht, beim Kölner teilweise. Sicherlich, es gibt mittlerweile eine richtungsweisende Rechtsprechung, aber über Jahre ging die Anerkennung nur nach Gutdünken des Wohnstättenfinanzamtes…aber zum Teil noch nicht mal das, also schränken wir es auf den Schreibtisch des Sachbearbeiters ein.
Und wenn man nachfragt (schriftlich, also mit Zeit zum nachdenken und nicht adhoc am Telefon), ob man denn eine Dockingstation für den Arbeitslaptop absetzen kann, bekommt man die Antwort „Haja, reichense das mal ein, wird werden sehen.“
Solang es sich um Entscheidungen handelt, die lediglich von der Perspektive abhängen, gehe ich nur noch über Versuch und Irrtum. Und solang man plausibel erklären kann, warum man gedenkt etwas geltend zu machen, dürfte es hinsichtlich Steuerhinterziehung m.E. keine Bedenken geben.
Greetz
S_E