Kosten für unnötige Anwaltsbriefe und Anwaltsbriefe ohne Auswirkung

Angenommen man bekommt von einem gegnerischen Anwalt ein Schreiben, in dem eine Forderung gestellt wird, die dessen Klient gegenüber erfüllt werden soll.

  1. Wer muss dann die Anwaltskosten für das Schreiben der Briefe tragen, wenn die Forderung erfüllt wurde, die Erfüllung der Forderung aber vor dem Anwaltsbrief nie schriftlich erhoben wurde, also keine schriftliche Mahnung vorliegt, der Anwaltsbrief also aus heiterem Himmel kommt?

  2. Weiter angenommen, man einigt sich mit dem Klienten telefonisch, dass die Forderung nicht weiter aufrecht gehalten wird. Wer müsste dann die Anwaltskosten für das Schreiben der Briefe tragen?

Ausgehend davon, dass eine Forderung bestand und das Zahlungsziel kalendermäßig nicht bestimmt wurde tritt meiner Meinung Verzug nach spätestens 30 Tagen ein.

Somit müsste der Schuldner auch die Kosten des RA tragen.

Ausgehend davon, dass eine Forderung bestand und das
Zahlungsziel kalendermäßig nicht bestimmt wurde

Sollte man das nicht vielleicht erst mal kären?
Der Fragesteller sollte mal http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html lesen und schauen, was zutrifft.

Darum habe ich ja auch geschrieben, Ausgehend davon…

Vielleicht klärt der Fragesteller ja hier noch auf

Wer die  Musik  bestellt  hat  der  muss  sie  auch bezahlen … du  also nicht !

Wer die  Musik  bestellt  hat  der  muss  sie  auch bezahlen
… du  also nicht !

Von ‚Verzugsschaden‘ hast Du also noch nie was gehört?

Man muss gar nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat, weißt Du?

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger  RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.