hallo allerseits,
wenn jemand hin und wieder selbstständig im ausland arbeitet (in deutschland jedoch voll steuerpflichtig ist), kann er / sie ja normalerweise (unter anderem) kosten, die für die unterbringung entstehen von der steuer absetzen, sofern rechnungen hierfür vorliegen (seit 2007 sind diese kosten ja leider nicht mehr pauschal absetzbar).
wenn die unterkunft vom auftraggeber gestellt wird, koennen die kosten für diese unterkunft natürlich nicht abgesetzt werden.
wie sieht es aber aus, wenn vom auftraggeber eine unterkunft gestellt wird, einem diese aber nicht zusagt und man sich stattdessen eine andere unterkunft nimmt. ist diese dann steuerlich absetzbar, obwohl man ja eine andere unterkunft gestellt bekommen hat???
grüße
nickoh