Kosten für V+V werden nicht anerkannt, da Verkauf

… eines Grundstückes nach 10 Jahren erfolgte und somit nicht steuerpflichtig ist.

Bei einer Einkommensteuererklärung wurden Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht, da zum einen der Verkauf eines Grundstückes vor Ort geklärt werden musste, zum anderen aber auch weitere Grundstücke u.a. auch für eine weitere Verpachtung begutachtet werden musste und der Baumbestand kontrolliert werden musste, so dass keine Gefahr für spaziergänger oder Autofahrer besteht.

Nun streicht aber das Finanzamt die Kosten, die zeitlich im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen. Ist dies korrekt oder können diese trotzdem geltend gemacht werden?

Vielen Dank für Eure Hinweise!

joel

… eines Grundstückes nach 10 Jahren erfolgte und somit nicht steuerpflichtig ist.

Wenn es nicht steuerpflichtig ist, was will man denn dann noch abziehen?

Bei einer Einkommensteuererklärung wurden Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht, da zum einen der Verkauf eines Grundstückes vor Ort geklärt werden musste, zum anderen aber auch weitere Grundstücke u.a. auch für eine weitere Verpachtung begutachtet werden musste und der Baumbestand kontrolliert werden musste, so dass keine Gefahr für spaziergänger oder Autofahrer besteht.

Nun streicht aber das Finanzamt die Kosten, die zeitlich im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen. Ist dies korrekt oder können diese trotzdem geltend gemacht werden?

Also diejenigen die mit dem Grundstückverkauf zu tun haben, würden den steuerpflichtigeb Veräußerungsgewinn mindern. Da es denn aber nicht gibt, können sie auch nicht abgezogen werden. Ist ja irgendwie auch mal logisch.

Grüße

… eines Grundstückes nach 10 Jahren erfolgte und somit nicht
steuerpflichtig ist.

Nun streicht aber das Finanzamt die Kosten, die zeitlich im
Zusammenhang mit dem Verkauf stehen. Ist dies korrekt oder
können diese trotzdem geltend gemacht werden?

Wie El Buffo schon erwähnte - die in Zusammenhang mit steuerfreier Veräußerung stehenden Kosten sind nicht abziehbar.

Fraglich ist, ob man diese Kosten nur aufgrund zeitlicher Abfolge in den Zusammenhang mit dem Verkauf bringen kann. Könnte man glaubhaft darstellen , daß es Kosten für die (weitere) Vermietung / Verpachtung von anderen Grundstücken waren, sollten sie doch abziehbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

… klar, nachdem ja im Verkaufsjahr für dieses Grundstück keine Pachteinnahmen geflossen sind, sind hier natürlich auch keine Kosten gegenzurechnen.

Was aber ist mit dem anderen Grundstück in direkter Nachbarschaft. Hier werden Pachteinnahmen steuerlich geltend gemacht.

Können dann die Fahrtkosten nicht doch geltend gemacht werden?

Hallo,

… klar, nachdem ja im Verkaufsjahr für dieses Grundstück keine Pachteinnahmen geflossen sind, sind hier natürlich auch keine Kosten gegenzurechnen.

Nein, es geht um die Veräußerung und darum, dass diese nach zehn Jahren steuerfrei ist. Nach den zehn Jahren wäre es dann auch unerheblich, wenn durch den Verkauf ein Verlust eingetreten ist. Auch der könnte nicht mit steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.

Was aber ist mit dem anderen Grundstück in direkter Nachbarschaft. Hier werden Pachteinnahmen steuerlich geltend gemacht.

Können dann die Fahrtkosten nicht doch geltend gemacht werden?

Natürlich. Da man nun aber das FA schon mit der Nase drauf gestossen hat, werden die dann wohl die Fahrkosten aufteilen.
Die Frage wäre dann noch nach dem Schlüssel.

Grüße