Kosten für Weiterbildung von Finanzam erstattet?

Hallo,

mich beschäftigt folgende Frage:

ich habe vor, ein Fernstudium nebenberuflich zu starten. Vor kurzem habe ich gehört, dass man diese Kosten bei der Lohnsteuerabrechnung als Werbekosten angeben kann.
Und wenn das so ist, bekommt man 100% vom Finanzamt zurück oder wie wird das berechnet?

Oder gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit so einen Studium zu finanzieren?

Gruss
Nadja

Kosten für Weiterbildung von Finanzamt erstattet?
Hallo Nadja,

ich habe vor, ein Fernstudium nebenberuflich zu starten. Vor
kurzem habe ich gehört, dass man diese Kosten bei der
Lohnsteuerabrechnung als Werbekosten angeben kann.

Kurz zu den Begriffen: Es geht um die Einkommensteuererklärung. Lohnsteuer ist das, was der Arbeitgeber einbehält und abführt. Die Aufstellung der abzuführenden Lohnsteuer, die der Arbeitgeber dem FA gibt, heißt Lohnsteueranmeldung.

Werbekosten sind Kosten, die einem Unternehmer für Werbung entstehen.

Werbungskosten sind die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer, einem Vermieter, einem Bezieher von Einkünften aus Kapitalvermögen oder von sonstigen Einkünften erwachsen, um seine Einnahmen zu erzielen und zu sichern.

Ein nebenberufliches Fernstudium kann unter Umständen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zählen: Nämlich dann, wenn es fachlich und inhaltlich dazu dient, sich in der Tätigkeit zu qualifizieren, der er augenblicklich nachgeht.

Bei Aufwendungen für die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf handelt es sich um Sonderausgaben. Der Ansatz als Sonderausgaben ist auf 4.000 € pro Jahr begrenzt.

Und wenn das so ist, bekommt man 100% vom Finanzamt zurück

Nein. Der in Ansatz gebrachte Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Wie er sich auswirkt, hängt also vom Grenzsteuersatz (= zusätzliche/weniger Steuer pro zusätzliches/weniger Einkommen) ab. Dieser hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Bei „Normalverdienern“ geht es um rund 30%.

Oder gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit so ein
Studium zu finanzieren?

Tschä, außer Schaffen und Sparen fällt mir da jetzt nichts gescheites ein. Ob es in Sonderfällen ein BAFöG-Darlehen geben kann, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

MM