Nur mal rein hypothetisch:
Die Kosten für einen Sachverständigen der DEKRA für ein Wohnflächengutachten für eine 2,5 Zimmer-Wohnung betragen 430,- Euro.
Wie hoch könnten dann maximal die Kosten für einen vom Gericht bestellten Gutachter für dieselbe Wohnung sein?
Und wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank im Voraus für Eure/ Ihre Mühen
hallo.
Nur mal rein hypothetisch:
Die Kosten für einen Sachverständigen der DEKRA für ein
Wohnflächengutachten für eine 2,5 Zimmer-Wohnung betragen
430,- Euro.
Wie hoch könnten dann maximal die Kosten für einen vom Gericht
bestellten Gutachter für dieselbe Wohnung sein?
das eine hat mit dem anderen nix zu tun. vom gericht bestellte sachverständige werden nach dem JVEG entschädigt.
Und wo kann man das nachlesen?
http://www.sv-edv.de/jveg/jveg.pdf
gruß
michael
der jetzt überlegt, ob er seinen gut bezahlten beruf nicht aufgibt und stattdessen lieber wohnungen nach WoFlV vermißt…