Kosten für Zahnbehandlung

Hallo,
meine Mutter hatte eine Zahnbehandlung bei ihrem Zahnarzt. Nach Frage nach den Kosten, sagte die Zahnarzthelferin, das die Behabdlung komplett von der Kasse übernommen wird und ihr keine Kosten entstehen. Nun, nach der Behandlung kam eine Rechnung über 155 Euro. Nachgefragt bei der DAK sagte der Sachbearbeiter das diese Kosten OK sind und sie (meine Mutter) bezahlen muß.
Auch wenn das iO ist, dann ist es doch nicht iO das ihr erst eine kostenfreie Behandlung (mündlich) zugesagt wurde und dann eine Rechnung kommt.
Was kann man hier tun? Die Rechnung ablehnen und nicht bezahlen?
Gruß und schönen Sonntag
Marcus

Hallo Marcus,

hier haben Sie wohl ein Problem. Es ist doch bei einer Zahnbehandlung so dass erst der Kostenvoranschlag des Zahnarztes an die Krankenkasse geschickt werden muß und danach entscheidet die Krankenkasse danach ob und welche Kosten sie übernimmt. Eine mündliche Zusage ist wie Schall und Rauch. Welche berufliche Stellung hat denn Ihre Mutter? Hat sie die letzten zehn Jahre regelmäßig einen Zahnarzt aufgesucht und kann sie das nachweisen? Diese Fragen brauche ich beantwortet um eine genaue Aussage treffen zu können.
Viele Grüße
Helmut

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Hallo, der Arzt muss als Nebenpflicht zum Behandlunsgvertrag auch in wirtschaftlicher Hinsicht richtig beraten und aufklären, OLG Hamm NJW 1995, Seite 790.

Die Frage ist, ob man das Gegenteil beweisen kann.

Wurde ein Heil- und Kostenplan für die Behandlung bei der Kranlkenkasse v o r der Behandlung eingereicht und von der Kasse genehmigt?

Wenn ja, steht in diesem Plan alles auch über die Kosten drin, der Patient muss sogar unterschreiben, dass er den Eigenanteil kennt und bezahlen wird.

Wenn nicht, stell sich die Frage, ob die Behandlung auch bei richtiger Aufklärung so durchgeführt worden wäre (med. notwendig?).

Wenn nicht, ist ein Schaden aus Verletzung der vertragliche Nebenpflicht entstanden, der aufgerechnet werden kann, wenn die falsche Beratung bewiesen werden kann.

Wenn ja, keine Aufrechnung, weil kein Schaden.

MfG

Vierten

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Hallo Marcus,

mündlich ist so etwas nicht ganz einfach. Der Zahnarzt kann jetzt natürlich behaupten, dass er das nicht gesagt hat. Am besten wird es sein, wenn deine Mutter bei ihm nochmal nachfragt, wie es dazu kommt. ansosnten, kann sie sich bei einem Anwalt beraten lassen - allerdings ist der Streitwert sehr gering, sodass es sein kann, dass der Anwalt zur Zahlung rät.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Liebe Grüße

Miriam Müller

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Hallo,
meine Mutter hatte eine Zahnbehandlung bei ihrem Zahnarzt.

bezahlen?
Gruß und schönen Sonntag
Marcus

Moin Moin
Auch wenn sich das jetzt etwas ungerecht anhört, aber im ersten Fall muß die Rechnung aufjedenfall erstmal bezahlt werden, um weitere Kosten, die unwillkürlich entstehen, zu meiden.
Die Rechnung als solches kann auch korrekt sein, wenn man bedenkt wie hoch der Zuzahlungsbetrag aufs Jahr gerrechnet, ist. Das hängt von dem Gesamtbrutto oder Nettoeinkommen von Deiner Mutter ab und hiervon werden entweder 2% oder 1% berrechnet die dann die Höhe der Zuzahlung im Jahr bilden.
Beim Zahnarzt sieht es noch ein wenig komplizierter aus. Das kommt auf die Behandlung an, ob der Zahn vollständig erneuert werden mußte oder nur eine Füllung gemacht wurde und in welchen Zeitabständen man zur Kontrolle beim Zahnarzt in den letzten Jahren war.
Ich hoffe, ich liege so richtig mit meinen Gedanken und konnte Dir ein wenig helfen, aber besser Du holst Dir eine kostenfreie Beratung bei einem Anwalt. Bei Rechstreitigkeiten ist dies nun mal mitlerweile von Nöten in Deutschland.
MFG Henry

Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da müsste man sich an einen Anwalt wenden. In dem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß manuela