Kosten für Zahnrechnung

Kosten für Zahnbehandlung

Hallo

Bin geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht

Meine frage : Meine Tochter hat eine feste Zahnspange bekommen wurde darüber spät informiert so das schon alles am laufen war , ich wurde gefragt ob ich mich zur Hälfte an den kosten beteiligen würde habe ich gemacht denn meine Tochter ist über mich versichert . Dann kam die erste Rechnung wurde beiderseits bezahlt . Die zweite Rechnung wurde von meiner ex Frau nicht mehr bezahlt und nach Abzug von Unterhalt bleibt mir auch nicht mehr viel Geld übrig und ich kann diese Rechnung nicht bezahlen . Zahnarzt Termine werden von ihr nicht eingehalten , meine Frau stellt sich quer und ich selber kann keine Termine vereinbaren das wurde dem Zahnarzt von meiner Frau untersagt ( warum auch immer) obwohl ich das sorgerecht auch habe . Die Spange ist aber zwingend notwendig . Es kann doch nicht sein das ich als versicherter auf die Kosten sitzen bleibe obwohl ich alles versuche und ich geblockt werde .

Lg Der Uelzer

Grundsätzlich ist die Frage, ob hier eine Privatversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt? Ich vermute eine gesetzliche. Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es mittlerweile sehr viele Zuzahlungen, vor allem bei Zahnärzten. Dort ist fast alles - was qualitativ höher wertiger ist und „medizinisch nicht notwendig“ - zuzahlungsfähig. Eigentlich müssten die Kosten in diesem Falle halbiert werden. Wenn aber der eine „Schuldner“ - Deine ehemalige Frau - nicht mehr zahlen kann oder will, wendet sich der Gläubiger (hier der Zahnarzt) an den der noch zahlen kann. Du müsstest dir dann das Geld von deiner Frau zurück holen. Wenn die aber laut ihrem Einkommen sowieso nicht in der Lage ist zu bezahlen, wird dort auch nicht viel zu holen sein. Es sei denn sie verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, dann gegebenenfalls mit Mahnung und gerichtlichen Mahnbescheid. Eine Terminabsprache mit dem Zahnarzt kann Dir niemand verbieten, schon garnicht wenn Du alle Rechnungen bezahlst und auch das Sorgerecht hast. Das solltest Du dem Zahnarzt klar machen! Wer bezahlt entscheidet auch welche „Musik“ gespielt wird und nicht anders. Da bleibt Dir nichts anderes übrig als den Mund entsprechend aufzumachen und Dir das nicht gefallen zu lassen.
Übrigens gibt es noch die Möglichkeit auf dem zuständigen Amtsgericht mit einem Rechtspfleger zu sprechen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Dies ist grundsätzlich kostenfrei.

Fragen Sie am besten Ihren Anwalt der Sie bei der Scheidung vertreten hat.

Freundliche Grüße

M. W.

Danke war sehr Hilfreich