Kosten für Zwangsvollstreckung / Zahlungsverbot

Hallo zusammen,

vorausgesetzt eine Person X bekommt von Y aufgrund eines arbeitsrechtlichen Vergleiches Geld und Y zahlt nicht. X beauftragt seinen Anwalt die Zwangsvollstreckung zu beginnen und es wird auch eine Kontenpfändung ausgesprochen, welche dann auch zum Erfolg führt.

Muss dann nicht Y aufgrund seines Fehlverhaltens die Kosten dafür tragen?

Danke im voraus für die Antworten!

Hi!

Ich bin kein Fachmann, versuche mich aber mal an einer Antwort.

X beauftragt seinen Anwalt die Zwangsvollstreckung zu beginnen

Wenn X den Anwalt beauftragt, muss X den Anwalt auch erstmal bezahlen. Wer beauftragt, zahlt erstmal, das ist immer so.

Muss dann nicht Y aufgrund seines Fehlverhaltens die Kosten
dafür tragen?

Soweit ich weiß ja, X kann die Anwaltskosten nun seinerseits bei Y geltend machen. Warum der Anwalt X darauf nicht hingewiesen hat und diese Kosten nicht gleich mit eingetrieben hat, weiß ich nicht. Zumindest einen Hinweis darauf hätte ich mir von meinem Anwalt wahrscheinlich erwartet.

Ich lasse mich gern korrigieren, wenn meine Antwort so nicht passt.

Gruß,
Inka

http://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html