Hallo, folgendes Beispiel:
Person A zieht aus einer Mietwohnung aus, nun kommt die Jahresabrechnung für 2008. Gewohnt hat Person A dort vom 01.01.2008 bis zum Auszug im Juli 2008. der Hausverwalter berechnet jetzt etwas über 60€ für die Zwischenablesung. Wie sieht das aus, muss das nicht der Vermieter zahlen???
MFG