Kosten für Zwischenablesung

Hallo, folgendes Beispiel:
Person A zieht aus einer Mietwohnung aus, nun kommt die Jahresabrechnung für 2008. Gewohnt hat Person A dort vom 01.01.2008 bis zum Auszug im Juli 2008. der Hausverwalter berechnet jetzt etwas über 60€ für die Zwischenablesung. Wie sieht das aus, muss das nicht der Vermieter zahlen???

MFG

Moin, Patrick,

muss das nicht der Vermieter zahlen???

warum sollte er - er ist doch nicht ausgezogen? Oder anders gesagt: Der Mieter hat durch den Auszug Kosten verursacht, die der Vermieter weiterreicht. Steht vermutlich sogar im Mietvertrag (muss aber nicht).

Gruß Ralf