Hallo,
Kosten können von der Organisation gegen Beleg steuerfrei erstattet werden.
Wenn dieser das zu stressig ist, kann sie auch eine pauschale Aufwandsentschädigung zahlen - die muss aber in der Satzung verankert sein. Die pauschale Aufwandsentschädigung ist bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.
Aus genau diesem Grund (ich habs selbst mal probiert) habe ich von meinem FA mal ein freundliches (wars wirklich) Schreiben erhalten, wonach Kosten für ein Ehrenamt nur dann abgesetzt werden können, wenn und soweit sie die Grenze der steuerfreien Ehrenamtspauschale überschreiten - unabhängig davon, ob die Organisation eine zahlt oder nicht.
Rechtssichere Auskünfte kann allerdings nur das FA geben - das hiesige antwortet auf Nachfrage immer schnell.
Gruß
HaWeThie