Da bist du leider nicht richtig informiert.
Bei Menschen mit schwerer und / oder Mehrfachbehinderung ist das durchaus üblich und erforderlich, dass eine Begleitperson mitkommt. Voraussetzung ist, dass der Arzt die medizinische Notwendigkeit sieht.
Die Häuser sind oft genug gar nicht darauf eingerichtet, diese Menschen richtig zu versorgen. Der Satz von 45.- € ist der offizielle Satz, den die Krankenkassen zusätzlich zur Fallpauschale täglich inklusive Aufnahme- und Entlassungstag zu entrichten haben.
Eigentlich sind die Kosten damit abgegolten. Allerdings hängt es dann letztlich auch von der Unterbringung ab. Oft landet man dann zwangsweise in irgendwelchen Wahlleistungszimmern. Daher ist es dringend nötig, sich zuvor mit dem Krankenhaus abzusprechen.
Darüber hinaus sollte aber frühzeitig nicht nur das Finanzielle geregelt sein. Ebenso wichtig ist klar zu kommunizieren, wo die Grenzen dessen sind, was die Begleitperson tut und was die Pflege, das therapeutische und ärztliche Personal tut.
Eine Hilfestellung mit Checkliste:
https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000007?SID=572921224&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:'stmgp_gesund_030',BILDxCLASS:'Artikel',BILDxTYPE:'PDF')
Hier auf die Schnelle mal ein zufälliges Beispiel, wo für die Begleitperson 49 € berechnet werden. Netto allerdings, dh der Eigenanteil liegt bei gut 13 € p.T.
https://www.juedisches-krankenhaus.de/ihr-aufenthalt/wahlleistungen.html