Kosten für ein Arbeitszimmer. Kann ich auch fiktive Miete ansetzen

Hallo, Ich habe ein Mehrfamilienhaus davon sind 6 Wohneinheiten Fremdvermietet auch ich selbst wohne in dem Haus. Die Hausverwaltung mache ich selbst, gehe sonst keiner Tätigkeit mehr nach, bekomme allerdings Wittwerrente.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt könnte ich evtl. die Nebenkosten für das Arbeitszimmer von wo aus ich die Hausverwaltung und die Zahlungsein- und Ausgänge überwache anteilig geltend machen in der Anlage V Zeile 49. Meine Frage ist ob ich auch eine fiktive Miete ansetzen kann, das FA wollte da nicht so recht rausrücken mit der Sprache.

Servus,

nein, das geht nicht. Nur tatsächliche Aufwendungen sind Werbungskosten, keine fiktiven.

Mit der flächenanteiligen Abschreibung wirst Du nicht gar so weit kommen.

Schöne Grüße

MM

Was man versuchen kann, ist pauschal 1.250 € anzusetzen und gar nichts zu belegen. Klappt manchmal. Allerdings scheint in diesem Jahr Arbeitszimmer zu den Prüfschwerpunkten bei der Veranlagung zu gehören (zumindest hier in Niedersachsen), weswegen es nicht so oft einfach durchgewunken wird.

Hallo. Vielen Dank für den Tiip, aber das hat die gute Frau vom FA gleich ausgeschlossen.

vielen Dank für Eure Hilfe. Hab mir schon gedacht, dass das nicht geht.
Grüssle