Hallo,
folgender, fiktiver Sachverhalt:
A+B sind Erbe eines Hauses. A kauft Erbanteil von B ab. B hat noch einen Haustürschlüssel des Hauses, will ihn aber - angeblich - verloren haben. A lässt einen Ersatzschlüssel anfertigen. Kann er die Kosten hierfür von B zurück verlangen?
Danke!
Theoretisch: vielleicht.
Praktisch: kaum.
Hallo,
klar kann er, die Frage ist warum? Und der andere kann zahlen. Oder nicht. Und sich fragen warum. Oder nicht.
Habt ihr schon geerbt oder vertragt ihr euch noch?
Warum wegen 6 € (lass es zehn sein) so einen Wind machen, der Hausteil hätte statt 76000€ genausogut 76010€ kosten können incl neuem, zweitem Schlüssel, dann wären es 0,01% mehr gewesen, mit einem neuen Schloss für 76€ mit zwei anderen Schlüsseln 0,1%.
Hmm, soll man da ein Fass aufmachen für? Stimmt, in’n USA erschießt man sich für weniger ja auch.
Friedliche Grüße,
ynot
A hätte besser den Türzylinder auswechseln sollen, wenn A nicht daran glaubt, dass B den Schlüssel tatsächlich verloren hat!
Für ein Mehrfamilienhaus ist diese Frage irrelevant, sondern Korinthenkackerei. Die Kosten für einen Ersatzschlüssel stehen in keinem sinnvollen Verhältnis für die Mühen einer umfangreichen Antwort.
Bei einem Einfamilienhaus würde ich ohnehin mal einen neuen, sichereren Profilzylinder einbauen, da ein solcher Zylinder und die Schlüssel sich auch abnutzen.
Ja genau… aber würden die Kosten dafür auf B umgelegt werden können?
Hallo, es geht auch weniger um die Höhe der Kosten, als um die rechtliche Grundlage dafür. Oder, um es jetzt anders und weiterführend zu formlieren; ist der Schlüsselverlust eine Rechtsgrundlage, den Haustürzylinder (Mehrfamilienhaus) zu Kosten von B, auswechseln zu können?