Was meint ihr:
Wir als Hausgemeinschaft wollen von Öl auf eine zentrale Gasheizung umstellen.
Zu den Kosten für die Gasheizung kommen die Kosten für den Gasanschluss.
Wie werden die Kosten Gasanschluss und Heizung unter den Parteien aufgeteilt werden?
Nach Anzahl Parteien oder Anteile Eigentum?
Sofern die Eigentümer gemeinschaftlich keine oder keine andere Regelung zur Kostentragung bestimmen, haben sie die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach ihren Miteigentumsanteilen (MEA) zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG).
mfG
duck313
In wie weit spielt da die WEG Novelle von 2007 eine Rolle?
Die spielt insofern eine Rolle, das die Eigentümer nun auch einen anderen Verteilungsmaßstab festlegen können.
Also statt nach Anteilen nach Zahl der Eigentümer oder Zahl der Wohnungen je Eigentümer.
Nur man muss sich vorher verbindlich darauf einigen. Sonst gilt die gesetzliche Regelung nach Anteilen aus dem WEG.
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