Kosten für Schädlingsbekämpfung vom Mieter zu tragen?

In meiner Wohnung hatte ich einen Befall mit Bettwanzen.
Als ich bei meinem Vermieter, einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, um Hilfe gebeten habe, wurde umgehend eine Firma mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt.
Ich wurde weder schriftlich noch mündlich über entstehende Kosten informiert.
Jetzt habe ich eine Rechnung von fast 400 € bekommen.
Ist die Wohnungsgesellschaft berechtigt, mir diese Kosten ohne vorherige Information in Rechnung zu stellen?

LG Ingrid

Wie lange wohnst du schon da?

Die Frage ist - waren sie schon beim Einzug da (du bist also gerade erst eingezogen) - oder hast du sie „eingeschleppt“ (du wohnst schon länger da). Bei ersterem wäre es Aufgabe des Vermieters - bei letzterem deine.

So denke ich zumindest. Denn warum sollte er dafür bezahlen, dass du sie ggf. aus dem Urlaub (oder woher auch immer) mitgebracht hast.

Allerdings wäre eine Kosteninformation vorab hilfreich gewesen, dann hätte man selbst noch andere Preise einholen können.

Zu dem Thema gibt es diverse Urteile, die letztlich darauf hinauslaufen, daß die Kosten für einmalige Schädlingsbekämpfung vom Vermieter, die Kosten für laufende Schädlingsbekämpfung (z.B. als jährliche Prophylaxe) jedoch als Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Mieter den Schädlingsbefall zu verantworten hat.

Gruß
C.

Aller Voraussicht nach nicht, denn Bettwanzen sind ein Mangel der Wohnung. Dafür ist der Vermieter zuständig und muss es auf seine Kosten beseitigen lassen. Und ein Nachweis des Mieterverschuldens ist nahezu unmöglich. Es würde auch den Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen.

Info : http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0412/041224.htm

MfG
duck313

Wie, da wohnt jemand jahrelang ohne Probleme in seiner Wohnung - und plötzlich kommen Bettwanzen und der Vermieter muss zahlen? Weil der Mieter ggf im Urlaub war und sie mitgebracht hat?

Ich weiß schon, warum ich nie vermieten würde …

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Zitat aus dem Link:
„Einzige Ausnahme: Der Mieter hat den Mangel schuldhaft verursacht, etwa indem er Bettwanzen wissentlich eingeschleppt und sich nicht weiter darum gekümmert hat. In der Praxis dürfte das kaum vorkommen. Zudem müsste der Vermieter das auch noch beweisen können.“

Ist doch deutlich, oder?

Btw., in aller Regel kostet die Beseitigung doch etwas weniger als das, was ein Vermieter an Gewinn durch seine Wohnung bekommt. Insofern: schenk mir alle Deine Wohnungen, ich vermiete sie dann, kein Problem.

Ich bedanke mich für die schnellen und fundierten Antworten.
Damithat mein Schreiben an den Vermieter eine gute Basis.

DANKE
Ingrid

Geht nicht nur darum … wenn ich so manche Mieter sehe, was die alles wollen … und dann brauchst du nur einen Mietnomaden - und bis u.U. ruiniert.

In welcher Form? Vermutlich fernmündlich?

Da der Vermieter ja kein Fachmann für Schädlingsbekämpfung ist, ist dies auch naheliegend. Wenn du nicht selbst in der Lage bist, einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, ist die Handlung des Vermieters nachvollziehbar.

Gruß
Otto