Liebes Forum, wir wohnen im ländlichen Raum im letzten Haus der
Straße. Hinter unserem Haus befindet sich ein verwildertes Grundstück,
dass seit Jahrzehnten Bauerwartungsland ist und das die Gemeinde
demnächst von Privat erwerben will, um darauf Grundstücke zu
erschließen. Dafür soll direkt hinter unserem Zaun eine Anliegerstraße
gebaut werden, die parallel zum Zaun verläuft und als Zuwegung für die
neuen Grundstücke dieńt. Die neue Straße grenzt zwar direkt an unser
Grundstück, als Zuwegung zu unserem Grundstück dient sie jedoch nicht!
Auch anderweitig haben wir nichts von dieser Straße. Frage: Werden wir
für diese Straßenbaumaßnahme zur Kasse gebeten oder müssen nur
diejenigen die neue Straße mitbezahlen, die dort ihre Grundstücke
erwerben und bebauen?
Danke!
Hallo!
Wie das in eurem Falle ist kann.ich nicht beurteilen. Vielleicht fragst du mal bei der Gemeinde nach.
Bei uns war es so, dass die Fußgängerzone erneuert wurde. Die hatte mit unserem Haus nichts zu tun, wir lagen an der Straße, die die Umgehungsstraße wurde, als die FuZo kam.
Da unser Garten aber an die Gärten der Häuser in der Fußgängerzone grenzte, mussten wir 20.000 € für die Erneuerung der FuZo mitbezahlen. Aus Gründen der angeblichen Wertsteigerung.
Die Wertsteigerung in der Realität sah so aus, dass der Wert des Hauses von 700.000 DM Ende der 90er-Jahre auf ca 80.000 € im Jahr 2005 fiel. Weil die Umgehungsstraße natürlich wesentlich unattraktiver war als das, was wir vorher hatten.
Rechne also mit allem!
Gruß, Diva