Hallo zusammen,
es geht sich um die Frage, ob ein Mieter nach mehreren Jahren plötzlich die Kosten der Gartenpflege übernehmen muss, weil der Vermieter die Arbeiten nun an einen Dienstleister abgibt.
Weitere Details:
- Mietvertrag (Standard) enthält in der Auflistung der Nebenkosten auch Kosten der Gartenpflege. Jedoch fehlt (wie bei den Kostenpunkten ‚Hauswart’ und ‚Fahrstuhl’ (nicht angestellt, bzw. nicht vorhanden)) der Verteilerschlüssel, da die Kosten ursprünglich nicht eingeplant waren
- Der Garten wird zur Zeit vom Vermieter gepflegt und es fallen keine entsprechenden Kosten an
- Die monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten liegt leicht unter den tatsächlichen Kosten (Jahresnachzahlung: Ca. 200,- EUR)
- Nach über vier Jahren überlegt es sich der Vermieter anders und plant die Gartenpflege einem Dienstleister zu übergeben und die Kosten auf die Mieter umzulegen
Frage:
Muss der Mieter nun die plötzlich anfallenden Kosten übernehmen?
Schönen Dank und Gruß
newton117