Kosten gegenüber dem Nachlass geldtend machen?

Hallo wer-weiss-was Experten,

es ist so das wir vor kurzem die Kosten für eine Beerdigung übernommen haben und nun ein Anwaltsschreiben bekommen haben das ich gerne zitieren möchte, darum geht es ob wir die Kosten gegenüber dem Nachlass geltend machen wollen. Nun haben wir Sorge das es vllt. bedeuten könnte das wir uns dann auch um den Nachlass kümmern müssen, wie z.B. die Auflösung des Haushaltes.

Zitat aus dem Schreiben:
„Da Sie die Kosten der Beerdigung übernommen haben, bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie die Kosten für die Durchführung der Bestattung gegenüber dem Nach geltend machen möchten.“

Wir würden die Kosten gerne geltend machen solange es keinen Haken dabei gibt.

VG

Die erste Frage wäre doch die: Seid ihr denn Erben geworden (gesetzlich/durch Testament/Erbvertrag)?

Die zweite Frage: Wollt Ihr ein Euch ggf. anfallendes Erbe annehmen oder ausschlagen (Frist 6 Wochen!!!)?

Dritte Frage: Welche Rolle spielt hier der Anwalt? Ist der Vertreter eines der Erben, oder ist der Testamentsvollstrecker?

Natürlich macht es grundsätzlich Sinn, die Beerdigungskosten gegenüber dem Nachlass geltend zu machen. Aber wenn man sich nicht um den Nachlass kümmern und ggf. das Erbe ausschlagen will, dann sollte man hier jenseits der Frage der Geltendmachung der Beerdigungskosten schleunigst die notwendigen Dinge einleiten.

Hallo!

nein, das bedeutet es nicht.
Es geht rein um die Erstattung (aus dem Nachlass, sollte der auch Bargeld, Kontoguthaben usw.) enthalten.

Nun, wenn Ihr Erbe seid (Testament, gesetzliche Erbfolge) dann seid ihr auch für die Räumung der Wohnung zuständig. Kosten werden ebenfalls aus der Erbschaft (so sie Geld enthält) beglichen.
Allerdings müssen erben immer die Wohnung räumen, auch wenn nichts zu erben ist außer dem Hausrat.
Will man das nicht muss man das Erbe formell beim Nachlassgericht ablehnen. Dazu gibt es kurze Fristen ! 6 Wochen ab amtlicher Kenntnis, man sei Erbe geworden.

MfG
duck313

„dann sollte man hier jenseits der Frage der Geltendmachung der Beerdigungskosten schleunigst die notwendigen Dinge einleiten.“

Das verstehe ich aber irgendwie nicht ganz?!

So nun zur Klärung:
Es ist so das der Onkel von meiner Frau verstorben ist und meine Schwiegermutter hat die Beerdigungskosten übernommen. Nach einigen Wochen hat Sie ein Schreiben von einem Anwalt bekommen mit ein paar Fragen, z.B. wo der Onkel gewohnt hat, wer die Kosten der Beerdigung übernommen hat etc.

Es wurde noch nicht gesagt/mitgeteilt das Sie Erbe ist.

Kann man „die Kosten der Beerdigung gegenüber dem Nachlass geltend machen“ und ggf. falls es dazu kommt gebenüber dem Nachlassgericht das Erbe ablehnen?

Wie würde man so etwas passend formulieren um es dem Anwalt mitzuteilen?!

also ihr Bruder?

normalerweise steht in dem anwaltlichen Schreiben drinn um was es geht…
zB.:
„Nachlass Herr XY“
"Mein Zeichen : Nachlasspflegschaft

und im Text steht meist genaueres…zB.

…„das zuständige Nachlassgericht…“

soviel ich weiss zahlt der amtliche Erbe die Beerdigungskosten…

Warum rufst du ihn/ruft ihr nicht erstmal an!?

oje…dann solltest du definitiv den Anwalt kontaktieren…

Gruß