Hallo wer-weiss-was Experten,
es ist so das wir vor kurzem die Kosten für eine Beerdigung übernommen haben und nun ein Anwaltsschreiben bekommen haben das ich gerne zitieren möchte, darum geht es ob wir die Kosten gegenüber dem Nachlass geltend machen wollen. Nun haben wir Sorge das es vllt. bedeuten könnte das wir uns dann auch um den Nachlass kümmern müssen, wie z.B. die Auflösung des Haushaltes.
Zitat aus dem Schreiben:
„Da Sie die Kosten der Beerdigung übernommen haben, bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie die Kosten für die Durchführung der Bestattung gegenüber dem Nach geltend machen möchten.“
Wir würden die Kosten gerne geltend machen solange es keinen Haken dabei gibt.
VG