Hi,
folgender hypothetischer Fall:
1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
1994
2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Vormieterin hat 1 - 1 1/2 Jahre angemietet. Wohnung war nicht wie laut Mietvertrag bei Mieterwechsel renoviert worden, da Mietzeit so kurz gewesen sei.
Laut Mietvertrag ist Vermieter-/in für Streichen zuständig. Mieter-/in hat 1995 / 1996 Wohnung bunt gestrichen. Aktuelle Hausverwaltung, es gab mehrere Eigentümerwechsel, weigert sich nun Wohnung zu streichen, da Wohnung nicht in Weiß renoviert wurde.
Im Laufe der Jahre hat sich der Farbgeschmack gewandelt und viele Mieter-/innen mögen auch bunte Wände. Oft ist zu lesen, Wände müssen nicht weiß gestirchen sein, doch manchen gefällt ein pastellgrün und anderen nicht bzw. lieber ein weinrot oder sandfarben.
Mieter-/in würde jeweils bei Neubezug sich Mieter-/in Wohnung nach Gusto streichen oder tapezieren, statt eine weß gestrichene Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten um sie dann bei Auszug wieder in Weiß zu tünchen. Das ist unökologisch und nicht ökonomisch.
Mieter-/in will Räume in ähnlichen Farben streichen wie gehabt. Mieter-/in versteht Reaktion der Hausverwaltung nicht, da die Arbeit des Malerns dieselbe ist. Sollte das Argument sein, bunte Wände müsste man zweimal streichen, so sind a, weiße Wände nicht erwünscht, b, es mittlerweile Dispersionsfarben bzw. Überstreichfarben gibt, die sogar dunkle Farben mit nur einem Ansrich weiß machen könn(t)en. Mieter-/in würde bei etwaigen Auszug Differenzbetrag für ein zweites Malern der Wände tragen, doch aktuell kann davon nicht die Rede sein.
3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Nein. Ein oder zwei Jahre nach Wohnungsbezug wurden einmal Fenster aus 1960 gestrichen. Binnen eines Jahres blätterte die Farbe ab und seither wurde nichts mehr gemacht.
Letzten Winter begann sich das erste Mal Schimmel an den Fensterrahmen zu bilden. Hausverwaltung gibt Mieter-/in die Schuld, da an den Fenstern innen eine Jalousie angbracht wurde. Darunter könne sich Kondenswasser sammeln. Das Küchenfenster ist morsch. Manche Fenster von Mietern wurden bereits Anfang der 90er Jahre ausgewechselt und bei Mieterwechsel werden Fenster allgemein ausgetauscht, nur bei Bestandsmietern will man das scheinbar nicht tun. Die Fenster würden ihren Zweck erfüllen, argumentiert die Hausverwaltung. Gegenargumentiert man mit Zugigkeit der Fenster, wird nach Dichtungen gefragt, ob die es diese bei Einzug schon gegeben habe… Finde das ziemlich unsinnig. Man mag sich offenbar nur rausreden und Kosten vermeiden.
Türen wurden nicht gestrichen und dazu äußerte sich auch die neue Hausverwaltung nicht.
Heikörper sind auch nicht gestrichen worden. Auf Nachtspeicheröfen waren Sachen gelagert worden, wodurch sich Gebrauchsspuren, z.B. Farbe bzw. Abdrucke, abzeichnete. Für Hausverwaltung ein Grund, hier nichts machen zu müssen, da das über das Abwohnen hinaus geht. Sreichen ist Streichen und auch durch Mieter-/in verursachte Schäden würden so ohne Extraaufwand weggestrichen werden.
4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
Wie gesagt, laut Mietvertrag, ist Vermieter-/in für Renovierung zuständig.
5)Wie lautet der genaue Text ?
Nicht zur Hand. Anwältin bestätigte dies.
6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
Nein.
7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Nein.
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Besenrein Wohnung zu verlassen.
9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
Seit 1994 wurde gemacht: Fenster streichen ca. 1995 - 1996, verkalkte Badewanne aus 1960 in 2006 ausgetauscht, Badboiler ca. 2007 - 2008 ausgetauscht.
10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Es gibt gar keine Tapeten.
11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Ja.
12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?… mehr auf http://w-w-w.ms/a1hyma
Ca. 2002 wurde in der Küche Steckdose vom hausinternen Elektriker aus Wand entfernt und stattdessen eine Stromsteckleiste angebracht, sprich aus Wandöffnung hängt nun eine Stromsteckleiste mit zwei Stromsteckdosen. Neue Hausverwaltung meint auch hier nicht verantwortlich zu sein, denn es könne ja an Möbel so angebracht worden sein und solange es funktioniere, gäbe es keinen Grund hier was zu ändern.
Parkettböden waren bei Bezug schon nicht neu. Sockelleisten begannen sich schon zu lösen und versanken teils im Laufe der Jahre im Boden.
Es gab Möbeldellen die durch eigene Möbel überdeckt wurden.
In der Zeit wurden Parkettböden nicht abgeschliffen.
Im Schlafzimmer will Hausverwaltung Boden nicht abschleifen, weil dieser noch okay sei.
Im Wohnzimmer will Hausverwaltung Boden nicht abschleifen, da Tintenflecken auf Boden sind, die über das übliche Abwohnen hinausgehen.
Das ist richtig. Tintenflecken wären laut Nachfrage bei Handwerkern wohl auch mit einem Abscheifen weg.
Mieter-/in hat dennoch vorgeschlagen, Kosten die über ein bloßes Abschleifen hinaus gingen, zu tragen. Nein.
Im Arbeitszimmer ist der Boden iim Bereich des Bürostuhls, teils gesplittert bzw. die Versiegelung weg. In den ersten Jahren nutzte Mieter-/in eine Rollstuhlunterlage, durch die sich trotzdem Rillen im Boden bildeten, die im Laufe der Zeit zur Splitterung des Holzes führten, woraufhin Mieter-/in auch Rollstuhlmatte komplett entfernte.
Hausverwaltung sieht keinen Grund hier abzuschleifen, da dieser Schaden über Abwohnen hinaus ginge. Mieter-/in machte gleichen Vorschlag wie bei Wohnzimmer. Laut Hausverwaltung müssten Parkettböden ausgetauscht werden.
In Foren ist zu lesen, dass einerseits das Abschleifen und die Neuversiegelung von Parkettböden eine staubige Sache sei und auch so kostenintensiv, dass ein neuer Boden oft nicht viel teurer ist.
Mieter-/in hat ca. Weihnachten 1994 Boden im Flur auf eigene Kosten über bestehenden alten, fleckigen Teppichoden gelegt. Sockelleisten wurden beibehalten. Mieter-/in möchte nun nicht mehr länger für Kosten aufkommen, die Vermieter zu tragen hat. Hausverwaltung weigert sich, Boden im Flur zu erneuern, da nicht mehr im Original. Mieterin schlug vor, obenauf verlegten Boden zu entfernen, sodass wieder nur Originalboden zum Renovieren im Flur liegt. Wobei es lächerlich ist, ob man nun einen Boden oder zwei Böden abzieht… Etwas mehr Gewicht, gut, doch der Zeitaufwand dürfte kaum beim Entfernen viel ausmachen.
Mieter-/in hat im Vergleich zu anderen Mietern Küche selbst einzurichten. Hausverwaltung weigert sich Boden bzw. Wandfliesen nebst Fliesenspiegel zu erneuern. PVC-Boden wurde seit Bezug nicht erneuert und unter dem PVC-Boden lag ein anderer noch älterer PVC-Boden. Mieter-/in hat beide Böden inklusive Sockelleisten entfernt, da noch Feuchtigkeit im Boden.
Feuchtigkeit rührt von einem Wasserschaden aus 2006. Dichtungen oder Dichtungsventile wurden durch einen vom Ex-Vermieter, beauftragten Handwerker entfernt. Doch der Schaden war bereits gegeben, sprich das Küchenmobiliar schimmelte im Spülenbereich über die Jahre zusammen, sodass eine neue Küche unumgänglich wurde, obzwar die Küche selbst trotz ein wenig teils abgeschlagener Kanten noch einwandfrei bis zum Schluß funktionierte und bis zum Schaden hin auch tiptop aussah.
Hausverwaltung weigert sich Wandöffnung freigelegter Rohre zu beheben, behauptet gar Mieter-/in habe hier eine Substanzverletzung begangen. Auch wurde die Fliese an dem der Hauptwasserhahn sich befindet, herausgeschlagen. Kein Grund für die Hausverwaltung hier was zu machen. Nach wieviel Jahren haben Mieter-/innen einen Anspruch auf neue Fliesen?
Es gibt noch einige weitere Mängel, z.B. vom Blitzschlag zerstörte Steckdose. Da nicht sofort gemeldet, sieht Hausverwaltung keinen Grund zu reparieren. Türglocke hängt nur an Fäden herunter. Mieter-/in hing Fächer drüber, doch das unterdrückt die Lautstärke der Klingel und nicht alle Besuche können so wahrgenommen werden. Klingel muss laut erster Vermieterin nicht ausgetauscht werden, da sie ja funktioniert. Usw. usf.
Kurzum: Wohnung gehört laut Hausverwaltung und Mieter-/in grundsaniert. In diesem Punkt ist man sich einig. Doch wer kommt für die Kosten der Möbeleinlagerung auf? Ich denke mal, dass eine Hausverwaltung möglichst eine leere Wohnung renovieren möchte, da dies kostenärmer ist. Möglich jedoch ist nur eine Renovierung von Raum zu Raum. Folglich möchte Hausverwaltung, dass Mieter-/in am liebst auszieht.
Mieter-/in könnte selbst renovieren. Doch da bereits trotz langer Mietzeit Miete über dem Mietspeigel zu entrichten ist, will er / sie diese Kosten nicht auch noch tragen.
Was würdet Ihr tun außer mal auszuziehen.
Ciao,
Romana