Vor etwa zwei Wochen wurde mein Fahrzeug beschädigt, sehr wahrscheinlich ein Fall für die Privathaftpflicht, mit der aber noch kein schriftlicher Kontakt besteht. Mündlich wurde vom Unfallgegner aber in Erfahrung gebracht, dass ein Kostenvoranschlag und Fotos gefordert werden.
Bei einer Werkstädte holte ich mir einen mündlichen Kostenvoranschlag. Davon, diesen schriftlich auszustellen war der Mitarbeiter allgemein nicht sehr begeistert, und wenn, dann auch nur für 40 € Entgelt.
Ist dies so üblich? Es handelt sich ja nur um einen Lackschaden, und nach einer sehr kurzen Sichtung und nachfolgender Recherche (vermute ich, zumindest verschwand er im Büro) hat er mir auch sehr schnell den Preis (knapp 500€) nennen können.
Muss denn die Versicherung die Kosten für einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten mit übernehmen? Oder geht das beim TÜV o.ä. problemloser?
Ist dies so üblich? Es handelt sich ja nur um einen
Lackschaden, und nach einer sehr kurzen Sichtung und
nachfolgender Recherche (vermute ich, zumindest verschwand er
im Büro) hat er mir auch sehr schnell den Preis (knapp 500€)
nennen können.
Laß Dir den Kostenvoranschlag für die Versicherung geben, auch wenn die dafür 40 € berechnen. Diese 40 € werden dann, wenn Du dort reparieren läßt, angerechnet.
Muss denn die Versicherung die Kosten für einen
Kostenvoranschlag oder ein Gutachten mit übernehmen?
Bei entsprechender Haftungslage: ja. Gutachtenkosten aber erst ab größeren Schäden (ca. ab 900 €), drunter nur Kostenvoranschlag einholen, sonst bleibst Du auf den Gutachterkosten sitzen.
Ciao, Wotan
Hallo Wotan,
danke für Deine Infos! 
Laß Dir den Kostenvoranschlag für die Versicherung geben, auch
wenn die dafür 40 € berechnen. Diese 40 € werden dann, wenn Du
dort reparieren läßt, angerechnet.
Und wenn ich das „fiktiv“ abrechne? Das heißt doch, dass ich das Geld bekomme, was die Reparatur kostet, abzüglich der Mehrwertsteuer, nicht? Würde ich da die Kosten für den Kostenvoranschlag auch erstattet bekommen?
Bei entsprechender Haftungslage: ja. Gutachtenkosten aber erst
ab größeren Schäden (ca. ab 900 €), drunter nur
Kostenvoranschlag einholen, sonst bleibst Du auf den
Gutachterkosten sitzen.
Gut, dass Du mir das noch gesagt hast! 
Viele Grüße,
T1000