Hallo,
ich habe im Jahr 2009 mit dem Hausbau begonnen und 2010 fertiggestellt.
Jetzt stellt sich mir die Frage in wie fern ich die angefallenen Kosten absetzen kann.
Es wurde schlüsselfertig errichtet und in Abschlägen bezahlt, deswegen habe ich leider keine einzelnen Rechnungen von geleisteten Handwerkerstunden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
MfG utb
Hallo utb,
leider können bei einem Hausneubau keine Handwerkerleistungen abgesetzt werden, da diese nur bei Modernisierungen und Reparaturen geltend gemacht werden können. Und nach der Eigenheimzulage gibt es jetzt leider nichts vergleichbares mehr.
Viele Grüße,
C.
Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen. Ich habe aber dies hier gefunden:
Rechnungen von Handwerkern können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch nur, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wird.
Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden. Im entsprechenden Fall hatte ein Hausbesitzer seinen Dachdecker in bar bezahlt.
Obwohl Quittungen und weitere Beweise für den Geldfluss vorlagen, werden die Kosten nicht erstattet.
http://www.shortnews.de/id/847007/Bar-bezahlte-Handw…
Mfg
Michelle
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo
Das weiß ich leider nicht ob das pauschal jedes Jahr abgeschrieben werden kann (evtl wie Umzugskosten)
LG Mausi123
Hallo,
Ich kann ihnen leider nicht helfen.Trotzdem rate ich ihnen 1mal zum Steuerberater zu gehen,die kennen alle Gesetze und holen viel mehr Steuer zurück als man selbst kann.Ich gehe immer zu einem Steuerberater ,den kann ich locker von dem Geld bezahlen was er mir mehr zurückholt.
Gruß
monika61
Hallo,
die Kosten für ein eigengenutztes Gebäude sind nicht abziehbar.
MfG
Hallo utb,
sowie es aussieht, leider nein. Ohne Rechnungen sieht es sehr schlecht aus.
Es kann sein das Ihr Finanzamt bis zur einer gewissen Summe trotzdem die Ausgaben anerkennt.
Wenn sie die Steuererklärung machen mit den Angaben vom Haus, geben Sie die persönlich ab und sagen dort dirket Bescheid, ob ihnen Jemand Ihre Angaben überprüft in Ihren beisein.
Die sind dazu verpflichtet und wenn sie Ihnen einen Termin zuweisen.
Mfg
Angela06
Wird der Bau selbstgenutzt? Dann kann man nichts absetzen.
Werden Vermietungseinkünfte erzielt, dann kann man die Kosten im Rahmen der „Abschreibung für Abnutzung“ dem Einkünften gegenrechnen.