ein Witwer hat von seiner verstorbenen Frau ein Haus geerbt. Nun weiß er nicht genau, wie er das Haus auf sich überschreiben kann.
Es steht allerdings auch die Frage im Raum, ob es nicht besser wäre, das Haus gleich auf seine beiden Söhne zu überschreiben.
Wie würde das ganze vonstatten gehen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Kostet eine Umschreibung auf seinen Namen das Gleiche, wie eine Umschreibung auf seine Söhne?
Sollten die Kosten nicht bundeseinheitlich sein, nehmen wir mal an, der Witwer würde in Rheinland Pfalz leben.
ein Witwer hat von seiner verstorbenen Frau ein Haus geerbt.
Per (rechtlich gültigem) Testament oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (dann wären die Söhne Miterben, so sie denn auch die der Verstorbenen sind) ?
Nun weiß er nicht genau, wie er das Haus auf sich überschreiben kann.
Erbschein beim Amtsgericht beantragen, damit zum Grundbuchamt (auch beim Amtsgericht).
Es steht allerdings auch die Frage im Raum, ob es nicht besser wäre, das Haus gleich auf seine beiden Söhne zu überschreiben.
In einem solchen Fall sollte man nicht nur die Übertragungskosten ins Kalkül ziehen. Zum Beispiel : Weiß der Witwer heute schon so sicher, dass er die vorzeitige Übertragung an seine Söhne in ein paar Jahren nicht bereuen wird ? Weil zwischenzeitlich einiges vorfallen kann. Oder wie sieht es mit der Erbschaftssteuer aus ?
Wie würde das ganze vonstatten gehen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Kostet eine Umschreibung auf seinen Namen das Gleiche, wie eine Umschreibung auf seine Söhne?
Ich persönlich würde erst mal zum zuständigen Amtsgericht gehen und mich dort aufschlauen lassen.
Gruß
Karl
Es gibt ein Testament, welches bei einem Notar hinterlegt war, welcher mittlerweile selbst verstorben ist.
In dem Testament ist der Ehemann als direkter Erbe genannt. Die Nachkommen erhalten beim Tod es Ehemanns je ihren prozentualen Anteil.
Ist das Umschreiben mit dem Erbschein denn kostenlos?
Bislang hat man ihm immer gesagt, dass er alles über einen Notar laufen lassen muss, deshalb der Gedanke, um Geld zu sparen, es gleich auf die Söhne zu übertragen.
Hallo,
wenn der Witwer gemaess Testament Erbe geworden ist, dann ist er dies und kann mE keine Kosten dafuer sparen. Das Testament kann auch beim Amtsgericht lagern oder als Kopie bei der Witwe, ansonsten sollte sich ein Nachfolger des Notars finden lassen. Beim Amtsgericht gibt es bezueglich Notar wahrscheinlich eine kostenlose Auskunft.
Der Erbschein kostet Geld, ans Amtsgericht oder eine dahinterstehende Finanzkasse, das ist nicht zu vermeiden. Mit dem Erbschein ist der Eigentumsuebergang auf den Witwer dann im ersten Jahr kostenlos, Schreiben ans Grundbuchamt oder direkt vom Amtsgericht schreiben lassen.
Die Weiter-Uebertragung auf die Soehne kann ein Niesbrauch oder eine Schenkung sein, auch ein Kauf waere denkbar. Dieser Vorgang kommt extra dazu und sollte mit einem Notar beraten werden, um das zu veranlassen, was der Witwer gerne als Zukunftswirkung haette.
wenn es ein notarielles Testament (ein so genanntes „öffentliches Testament“) gibt, dann hat der Notar dies beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) hinterlegt, wenn die Hinterlegung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Es müsste dann vom Nachlassgericht auch offiziell binnen einiger Wochen nach dem Tode eröffnet worden sein (alle Erben und potentiellen Erben nach gesetzlicher Erbfolge bekommen dann eine Kopie des Testaments mit Eröffnungsbeschluss und einem üblicherweise blauen Zettel mit Hinweisen). Dieses alleine reicht aus, um beim Grundbuchamt (ebenfalls beim Amtsgericht) binnen zwei Jahren kostenfrei die Umschreibung auf die Erben vornehmen zu lassen.
Sollte es keine Testamentseröffnung gegeben haben, sollte man beim Nachlassgericht unter Vorlage der Sterbeurkunde nachfragen, ob es dort kein hinterlegtes Testament gibt, und darauf hinweisen, bei welchem Notar dies damals verfasst worden ist. Das Amtsgericht kennt auch den so genannten Notarverweser, der die Urkunden des verstorbenen Kollegen offiziell übernommen hat. Man kann sich dann an den wenden, um in der Sache weiter zu kommen.
ich denke, Dir ist ist nicht ganz klar, dass das Erbe nicht nur aus dem Haus, sondern aus dem gesamten Kuchen mit allem Soll und Haben besteht. Bei einer Ausschlagung des Erbes wäre also nicht nur das Haus weg. Daher rate ich dringend eine Beratung durch einen spezialisierten Anwaltskollegen an, dem Du den konkreten Fall mit allen Details schildern kannst.
BTW: Angesichts der neuen Freibeträge für selbstgenutze Immobilien wird die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten erheblich an Bedeutung verlieren, da die Steuerfreibeträge jetzt erst bei deutlich höheren Vermögen nicht mehr ausreichen als früher.
Was ist nun, wenn der Witwer auf sein Erbe verzichtet?
Hallo,
interessante Frage, bekommt dann das Erbe der Staat oder die Gemeinde oder wer?
Jedenfalls nicht die Kinder, da bin ich mir ziemlich sicher.
Gruss Helmut